Todesfall. In Hagen wurde ein Mann im Rollstuhl von der Notaufnahme abgewiesen und starb kurze Zeit später. Derzeit wird auf unterlassene Hilfeleistung ermittelt.
Nachdem ein Mann im Rollstuhl, der an der Notaufnahmestelle des Agaplesion Allgemeinen Krankenhauses Hagen (AKH), einem Lehrkrankenhaus der RUB, Hilfe ersuchte und abgewiesen wurde, starb dieser kurze Zeit später. Nun ermitteln die Staatsanwaltschaft Hagen und die Kriminalpolizei Wuppertal. Der 32-jährige Mann, der dem Krankenhausteam nach eigener Aussage bereits bekannt war, erschien am Sonntag des 2. August vor der Notaufnahme und wies auf Beschwerden hin. Das Personal befand ihn für nicht behandlungsbedürftig und bat ihn, zu gehen. Allerdings verweilte der Mann weiterhin vor der Notaufnahme. Daraufhin habe das Personal die Polizei gerufen. Laut Polizeibericht roch der Betroffene streng, erschien verwahrlost und befand sich in einem Dämmerzustand mit Anzeichen von Wundbrand an mehreren Stellen. Auf Rückfrage der Polizei bestätigte die Notaufnahme, dass keine Behandlung nötig sei. Die Polizei erteilte einen Platzverweis und schob den Mann in ein angrenzendes Wohnviertel. Kurze Zeit später wurde er dort tot aufgefunden. Eine Obduktion hat bisher keine eindeutige Todesursache gefunden, die auf Organversagen oder eine Blutvergiftung zurückzuführen ist. Nun sollen ein toxikologisches Gutachten und eine neuropathologische Untersuchung weitere Ergebnisse liefern. Da der Mann aus der Hagener Drogenszene bekannt was, kann ein Tod durch Drogen noch nicht ausgeschlossen werden.
Gegen die Polizist:innen wurde bisher kein Anfangsverdacht der unterlassenen Hilfeleistung festgestellt, bestätigte der ermittelnde Staatsanwalt Jörg Kleimann im Gespräch mit der Westfalenpost. Derzeit wird ermittelt, ob das Krankenhauspersonal eine falsche Entscheidung getroffen habe. Die Krankenhausleitung sprach im Namen des Teams ihr Mitgefühl für die Angehörigen aus. Man habe sich in der Vergangenheit bereits häufiger und fürsorglich um den Betroffenen gekümmert. Eine Abweisung des Mannes aufgrund seines sozialen Status weist das Krankenhaus entschieden ab. Auch habe die Obduktion bestätigt, dass kein notfallmedizinischer Behandlungsgrund bestand. Man wolle zudem gegen beleidigende Kommentare und falsche Behauptungen auf den Sozialen Medien auch juristisch vorgehen.
:Stefan Moll
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