Bild: Im Umgang mit Minderheiten nicht sensibilisiert: Expert*innen und Opfer beklagen häufig Racial Profiling und andere diskriminierende Praktiken., Statistiken Bild: stem

Straftaten. Während die Zahl der Straftaten insgesamt abnahm, nahm die Zahl der Berichte von rassistisch motivierten Straftaten in Deutschland zu. Dennoch befinden sich viele Delikte laut Expert*innen im Dunkelfeld.

Aus der Statistik des Bundesinnenministeriums zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) ist zu entnehmen, dass die Zahl der „fremdenfeindlichen“ Straftaten – ein Begriff, der selbst in der Kritik steht, da er die Täter*innenperspektive einnimmt – gestiegen ist. Waren es 2017 noch 6.434, wurden 2018 7.701 rassistische Straftaten verzeichnet, ein Anstieg von 19,7 Prozent. Gleichzeitig ist die Gesamtzahl von Straftaten, inklusive den gewalttätigen, jedoch um 1,9 Prozent gesunken. Dies ist aus der polizeilichen Kriminalstatistik 2018 zu entnehmen.
Die polizeibehördlich erfassten Zahlen des Bundesinnenministeriums stehen jedoch häufig unter Kritik. So schreibt die Rechtsanwältin Kati Lang für den Mediendienst Integration: „Die von den Behörden erfassten Fälle bilden nur einen Bruchteil der rassistischen Straftaten ab.“ Ein Grund dafür liegt in der Art der Erfassung: Denn die PMK ist eine polizeiliche Eingangsstatistik, keine Verlaufsstatistik. Das bedeutet, die Straftaten werden bereits zu Beginn der Ermittlungen klassifiziert. Spätere Erkenntnisse über die Motivation müssen von der Justiz nicht immer an die Kriminalämter weitergeleitet werden. Dies führte beispielsweise dazu, dass die Straftaten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ nie in diese Statistik eingingen, da die Ermittler*innen sie über lange Zeit als organisierte Kriminalität klassifizierten. Hinzu käme, laut Kati Lang, eine fehlende Sensibilisierung bei Polizist*innen und ein geringes Vertrauen seitens der Opfer. Folglich wird die Dunkelziffer der rassistisch motivierten Straftaten durch Opferanlaufstellen deutlich höher eingestuft. Sie fordern daher spezielle behördliche Anlaufstellen, einen regelmäßigen Abgleich der Fallzahlen zwischen Kriminalämtern, Justiz und Beratungsstellen sowie weitere Maßnahmen zur Sensibilisierung von Polizist*innen.

Eine ähnliche Einschätzung nahm 2014 die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ein. So schrieb sie im Bericht zu Deutschland: „Der Begriff Rassismus wird in Deutschland häufig zu eng ausgelegt und mit organisierten Gruppen verbunden. Der rassistische und besonders der fremdenfeindliche Charakter in Teilen der öffentlichen Debatte wird immer noch nicht ausreichend verdeutlicht.“  So führe die Fixierung des Begriffs „Rassismus“ auf gewalttätigen und organisierten Rechtsextremismus zu einer mangelnden Auseinandersetzung mit der Thematik in der gesamten Gesellschaft.
Dies scheitert bereits an den zur Verfügung stehenden Daten. In den abschließenden Bemerkungen des deutschen Länderberichts des UN-Antirassismusausschusses aus dem Jahr 2015 bemängelt dieser fehlende Erhebungen in Bezug auf einzelne Bevölkerungsgruppen sowie mangelhafte Definition. So kritisiert die UN beispielsweise weiterhin gängige Klassifizierungen wie „Menschen mit Migrationshintergrund“ um von rassistischer Diskriminierung Betroffene zu identifizieren. Dies könne Minderheiten ausschließen, die bereits seit vielen Generationen in Deutschland leben.

:Stefan Moll

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