Bild: Bundesverfassungsgericht stärkt die Position der ArbeitgeberInnen

Kommentar. Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot für verbeamtete LehrerInnen bestätigt. Das ist ein fataler Fehler.

Dass das BeamtInnentum abgeschafft werden sollte, wurde in dieser Zeitung bereits thematisiert (:bsz 1155). Dass der Staat an seinen gefolgsamen DienerInnen festhält, war jedoch zu erwarten. Und da diese Quasi-Leibeigenen ihren Frondienst unaufmüpfig ableisten sollen, sind streikende BeamtInnen ein Dorn im Auge des Dienstherren.
Nun gibt es jedoch verbeamtete und angestellte LehrerInnen. Während erstere folgen und dienen müssen, dürfen letztere in den Arbeitskampf treten. Eine Ungleichheit, die auch schon auf europäischer Ebene erkannt wurde. Der Beseitigung dieser Ungleichheit steht die Bundesrepublik Deutschland als europäische Hegemonin entgegen. 

Einen Keil getrieben 

Die Aufrechterhaltung einer hoheitlichen Ordnung ist jedoch längst nicht alles, was im Interesse des Staates liegt. Die Ungleichbehandlung innerhalb einer Berufsgruppe ist Gift für den Zusammenhalt innerhalb der ArbeiterInnenschaft. Zwar dürfen die einen streiken, die anderen bekommen jedoch ein etwa 500 Euro höheres Entgelt. Ziel der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist daher seit langem, eine Angleichung der Löhne innerhalb der LehrerInnenschaft zu erreichen. Hierfür haben in der Vergangenheit zahlreiche verbeamtete LehrerInnen gestreikt – und so nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Gesetz verstoßen. Radikal könnte man mit Erich Mühsam argumentieren: „Ich sah der Menschen Angstgehetz; ich hört der Sklaven Frongekeuch. Da rief ich laut: brecht das Gesetz! Zersprengt den Staat! Habt Mut zu euch!“ Jedoch muss man auch ganz nüchtern feststellen, dass der Staat am längeren Hebel sitzt. Ein revolutionärer Habitus ist im Arbeitskampf zwar stets zu begrüßen, aber die deutschen Gewerkschaften sind – trotz all ihrer Wichtigkeit – nicht als Speerspitze der Revolution bekannt.
Was man innerhalb der Gewerkschaften und der ArbeiterInnenschaft nicht vergessen darf, ist die unbedingt notwendige Solidarität. Trotz aller Angriffe auf den Zusammenhalt, trotz aller Ungleichbehandlung. Trotz alledem!    

    :Justinian L. Mantoan

0 comments

You must be logged in to post a comment.