Bild: Was die Probleme des neuen Beschlusses der KMK sind.

Geflüchteten Ukrainer:innen soll ermöglicht werden, ohne Schulabschluss zu studieren und ihr Studium fortzusetzen.
Warum der Beschluss nichts weiter als die Doppelmoral der deutschen Flüchtlingspolitik verdeutlicht: 

Die Kultusministerkonferenz hat eine Sonderregel beschlossen – Damit den ukrainischen Schüler:innen und Student:innen kein Nachteil entsteht, dürfen diese in Deutschland studieren bzw. ihr Studium fortsetzen. Die Schüler:innen, die aufgrund der Flucht nicht an ihren Abschlussprüfungen teilnehmen konnten, müssen sich dazu einfach an ihrer Wunschhochschule bewerben.  

Die Kultusministerkonferenz geht sogar so weit, dass die Sonderregel auch für diejenigen gilt, die ihr Abitur gemacht haben, aber keinen Nachweis darüber vorweisen können.  

Nach einem Plausibilisierungsverfahren steht dem Studium nichts mehr im Weg. Ein zunächst löblicher Beschluss, der die Integration von geflüchteten Ukrainer:innen fördert und ihnen richtigerweise die Möglichkeit bietet, trotz all den Nachteilen ein möglichst normales Leben in Deutschland zu führen und Anschluss zu finden. 

Doch der neue Beschluss der Kultusministerkonferenz versetzt viele Deutsche und Menschen mit Migrationshintergrund in Aufruhr. Die Sonderregel gilt nämlich nicht für alle. Wer nämlich aus einem anderen Kriegsgebiet als der Ukraine geflüchtet ist, kann diesen Vorteil nicht genießen. Chancengleichheit steht hier keineswegs an erster Stelle.  

Viele haben ihre Kritik an der Sonderregel über Social Media geäußert, indem sie ihre Gleichstellungszeugnisse oder die ihrer Eltern veröffentlicht haben. Der erfolgreiche Abschluss eines zehnsemestrigen Medizinstudiums wird einem Realschulabschluss gleichgesetzt, abgeschlossene Universitätsabschlüsse oder Schulabschlüsse werden nicht anerkannt. Menschen aus anderen Ländern wird „pauschal geringere Lernfähigkeit und Kompetenz“ unterstellt. Nicht wundern, wenn die Reinigungskraft im Büro, der Taxifahrer oder die Aushilfe im Supermarkt nachweislich ein abgeschlossenes Medizinstudium in Syrien oder Afghanistan vorweisen kann. Denn afghanischen, irakischen, syrischen oder anderen Akademiker:innen, die in Deutschland Schutz suchen, wird nicht derselbe Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu Bildung angeboten, wie Ukrainer:innen. Währenddessen unterliegen erworbene Berufsqualifikationen von Ukrainer:innen in vielen Bereichen nicht einmal einem Anerkennungsverfahren, ausgenommen sind reglementierte Berufe. Gleichzeitig wird der Bildungsstand von anderen Flüchtlingen nicht anerkannt und ist oftmals gar nichts oder weniger wert. Nicht-ukrainische Flüchtlinge werden schlichtweg dazu gezwungen, von null anzufangen, gleichzeitig wird ihnen immer wieder unterstellt, nicht gebildet genug zu sein. Dass nicht jedem Menschen, unabhängig von tatsächlichen Qualifikationen, der Zugang zum Studium geschenkt werden soll, ist natürlich klar und das fordert auch keiner. Gefordert wird, dass Flüchtlinge aus anderen Ländern nicht wie Menschen zweiter oder dritter Klasse behandelt werden sollen. 

Aber auch viele deutsche Bürger fühlen sich von dem Beschluss benachteiligt und besonders Abiturient:innen bangen um zukünftige Studienplätze. Viele Studiengänge unterliegen nach wie vor den Zugangsbeschränkungen, die jetzt für viele Ukrainer:innen anscheinend entfallen. 

Die Kritik an dem Beschluss der Kultusministerkonferenz sollte keineswegs als Hass gegenüber Ukrainer:innen gedeutet werden, sondern ist Kritik an der vorherrschenden diskriminierenden (Flüchtlings-)Politik. Für viele ist der Beschluss nichts weiter als ein „Schlag in die Fresse“. Ein Zeichen dafür, dass die Solidarität mit Flüchtlingen nicht von ihrer Notlage, sondern von ihrer
Nationalität abhängig ist.                    

    :Miena Momandi

 

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