Kommentar. Die britische Strafrechtlerin Sultana Tafadar erhielt ihren Letters Patent. Es handelt sich dabei um eine Einberufung in den Queen’s Council. Was sie auszeichnet: Ihr Kopftuch.  

Sultana Tafadar ist die erste Kopftuchtragende Strafrechtlerin des Vereinigten Königreichs, die mit der Auszeichnung des Queen’s Council geehrt wird. In den Queen’s Councel einberufen zu werden, ist der höchste Status, den Jurist:innen des Vereinigten Königreichs erreichen können. Weniger als 2 % des gesamten britischen juristischen Berufsstands schafft es zu dieser Auszeichnung, denn die Ernennung zum QC erhalten nur besonders erfahrene und herausragende Jurist:innen.  
Doch der Weg nach ganz oben war nicht leicht. Als Bengalin und Woman of Colour (WoC) war auch sie Diskriminierung und Anfeindungen ausgesetzt – Sogar im Gericht, als sie in einer Verhandlung gefragt wurde, ob sie die Dolmetscherin sei.  
„Representation matters“ betont Tafadar immer wieder in ihren Interviews. Ihr ist bewusst, dass die fehlende Präsenz von woc und besonders die fehlende Repräsentation von Kopftuchtragenden Frauen im Gericht, die Schuld an solchen Verwechslungen u. ä. diskriminierenden Kommentaren trägt.  
Deshalb nutzt Tafadar ihre neue Auszeichnung und beteiligt sich an der juristischen Kampagne zur Aufhebung des Hijab-Verbots in Frankreich. Sie plant, dieses Jahr noch, den Vereinten Nationen die Verstöße der französischen Regierung gegen internationales Recht in Bereichen der Bürgerrechte, geschlechtsspezifischen Diskriminierung, sowie gegen die Religionsfreiheit von Frauen, vorzulegen. Denn anders, als im Vereinigten Königreich, ermöglichen Länder wie Frankreich und Deutschland nicht gerade eine vielversprechende Zukunft als z. B. Juristinnen oder Lehrerinnen für Frauen, die ein Kopftuch tragen.  
Ein Blick in die aktuelle deutsche Rechtsprechung reicht aus, um zu erkennen, dass dieselbe Gruppe in ausgewählten Berufen systematisch ausgegrenzt wird.  
Mit Beschluss vom 14. Januar 2020 hat der zweite Senat des BVerfG beschlossen, dass ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß ist. Den Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigt das BVerfG durch kollidierendes Verfassungsrecht. Kopftücher stehen nicht im Einklang mit dem Neutralitätsgebot. Das Neutralitätsgebot schließt also Frauen, die ein Kopftuch tragen, beispielsweise davon aus, bei Verhandlungen im Gerichtssaal auf der Richterbank Platz nehmen zu dürfen oder Sitzungsleitungen und Beweisaufnahmen durchzuführen.  
Aber was ist das Neutralitätsgebot überhaupt?  
Das Neutralitätsgebot ist kurz gesagt ein Identifizierungsverbot für Personen, die Tätigkeiten ausführen, in denen sie als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden könnten. Da der Staat nur durch seine Amtsträger agieren kann, weitet sich die Verpflichtung zur Neutralität auch auf diese aus. Das Gebot verpflichtet alle Personen, die für den Staat handeln, sich politisch, weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten. Aus dem Beschluss geht hervor, dass der Staat befürchtet, dass das Kopftuch als nicht neutrale Beeinträchtigung dem Staat zugerechnet werden könnte.  
Allerdings heißen nicht alle Jurist:innen in den Beschluss gut. Strenggenommen läge eine Beeinträchtigung des Neutralitätsgebots dann vor, wenn der Staat sich mit dem Kopftuch als religiöses Symbol identifizieren würde. Der Staat identifiziert sich jedoch weder mit dem Kopftuch noch mit der rassistischen und nationalsozialistischen Weltanschauung einiger Richter. Demnach ist ganz klar davon auszugehen, dass das Kopftuch auf einer souveränen Entscheidung der einzelnen Person beruht und nicht als staatliche Maßnahme wahrzunehmen ist. Doch der Beschluss lässt noch weit mehr Spielraum, als man denkt. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann dazu genutzt werden, nicht nur Rechtsreferendarinnen, sondern auch Richterin und Staatsanwältinnen das Tragen eines islamischen Kopftuchs zum Schutz des Neutralitätsgebots zu untersagen. 
Ständig wird von der Unterdrückung muslimischer Frauen, durch den Islam und durch muslimische Männer berichtet, die Frauen zum Tragen eines Kopftuchs zwingen. Keiner scheint jedoch in Erwägung zu ziehen, dass der gesellschaftliche Druck durch Ausgrenzung, Diskriminierung und Berufsverboten dieselben Frauen dazu drängt und zwingt, das Kopftuch abzulegen. Der Zwang ein Kopftuch anziehen zu müssen, greift genauso in das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ein, wie der Zwang es ausziehen zu müssen. Gerade deswegen sind Frauen wie Sultana Tafadar wichtig. Sie schenken den Frauen, die unterdrückt werden, Hoffnung für ihre Ziele weiterzukämpfen.   

            :Miena Momandi

 

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