Am 10. Dezember wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen gefeiert.

Im Jahre 1948 wurde als Reaktion auf den drei Jahre zuvor beendeten zweiten Weltkrieg das Dokument verfasst, das derartige Verbrechen in Zukunft verhindern sollte. Die dreißig Artikel benennen verschiedene Aspekte der Rechte, Ansprüche und Pflichten, die jedem Menschen bei seiner Geburt zu Teil werden sollen. Trotz des universellen Anspruchs der Menschenrechte, sind diese nicht überall gleichermaßen anerkannt, denn aus Ländern wie China oder Russland, wo der gesellschaftliche Fokus mehr auf der Gemeinschaft als auf dem Individuum liegt, heißt es, dass die Erklärung nur eine westliche Weltsicht vertreten würden.

Es sind zwar alle staatlichen Organe auf der Welt dazu angehalten, für die Einhaltung der Menschenrechte zu sorgen, jedoch sind diese nicht direkt völkerrechtlich bindend, weshalb sie nicht als Grundlage für völkerrechtliche Klagen dienen können. Das ist nur möglich, wenn sie, wie etwa das Recht auf Bildung, auch Teil des verbindlichen UN-Zivilpaktes oder des UN-Sozialpaktes sind. Hingegen ist die Frage nach einer möglichen Interventionspolitik im Falle von Verstößen gegen die Menschenrechte stark umstritten, besonders wenn es um militärische Einsätze im Ausland geht. Die nichtstaatliche Organisation „Amnesty International“ arbeitet seit 60 Jahren daran, Menschenrechtsverletzungen aufzudecken und betreibt im Kampf gegen diese Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.

Weit verbreitet gilt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auch als Leitfaden und starker Argumentationspunkt in Bezug auf ethisch-politische Diskussionen. Einer der zurzeit wohl prominentesten Fälle ist die im nächsten Jahr stattfindende Fußball-WM in Katar. Dort wurden und werden die Rechte zahlreicher Menschen erwiesenermaßen auch im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für das Turnier verletzt, das in einem Jahr aber dennoch von der FIFA ausgerichtet werden soll. Zudem sollte kürzlich der langjährige Sponsoring-Vertrag von Qatar Airways mit dem FC Bayern aus diesen Gründen aufgelöst werden, was vom Bayern-Vorstand allerdings abgelehnt wurde, indem man sich weigerte, ein Bekenntnis zu den Menschenrechten und gegen Diskriminierung in die Vereinssatzung aufzunehmen.

:Henry Klur

 

 

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