Bild: Vier Mal die Shahada: Saudi Arabien (legal), diverse militante Islamist:innen (legal), Taliban (legal), Hamas (bald illegal). , Legal, illegal, ... Bild: lewy

Kommentar. Die Bundesregierung will gegen Terrorunterstützung und Antisemitismus vorgehen – indem sie das islamische Glaubensbekenntnis kriminalisiert.

Die Terrorist:innen der einen sind die Freiheitskämpfer:innen der anderen; und wer gestern noch als Inkarnation des Bösen galt, kann morgen schon völlig akzeptiert sein. Diese zwei Binsenweisheiten finden ihre Bestätigung immer wieder in der Geschichte: Aus der „Terrororganisation“ IRA wurde nach der Unabhängigkeit Irlands das irische Heer. Die israelische Armee formierte sich aus den Organisationen Irgun und Hagana, die Anschläge gegen Brit:innen und Palästinenser:innen verübten. Und die beiden Friedensnobelpreisträger Yassir Arafat und Nelson Mandela galten mit ihren Organisationen Fatah und ANC im Westen lange als „Terroristen“ übelster Sorte; Mandela stand sogar noch bis 2008, rund 15 Jahre nach dem Ende der Apartheid in Südafrika und nachdem er den Nobelpreis erhalten hatte, auf der US-Terrorliste. Auf selbiger rückte 2013 Assata Shakur, Patentante von 2Pac und ehemalige Black Panther-Aktivistin, als erste Frau nach oben auf die Liste der „meistgesuchten Terroristen“; dabei genießt die mittlerweile 73-jährige seit 1984 Asyl auf Kuba und hat seit Jahren nichts getan, das diese „Beförderung“ durch die US-Behörden rechtfertigen würde. Arafats Fatah wiederum galt im Westen lange als Verkörperung des „palästinensischen Terrorismus“ – während sie heute als angeblich demokratisches Gegengewicht zur islamischen Hamas von den USA, der EU und Israel gehätschelt wird.

Ein extremes Beispiel für die Willkür der Zuschreibung als „terroristisch“ ist die kurdische PKK. Sie ist in Deutschland verboten und war insbesondere in den 90er Jahren enormer politischer und rassistischer Hetze ausgesetzt: Kurd:in war praktisch synonym für Terorrist:in. Heute gilt die HDP, quasi der parlamentarische Arm der PKK in der Türkei, von Linkspartei über Grüne bis hin zur CDU als Hoffnungsträgerin. Der syrische Ableger der PKK, die PYD, ist gar Bündnispartner der NATO. Trotzdem bleibt die PKK selbst verboten, genau wie ihre Embleme. Mehr noch: Die PYD-Logos sind nicht verboten. Aber: Wenn diese als „Ersatzsymbole“ für eine Solidarität mit der PKK genutzt werden, kann ihr Zeigen strafbar sein. Mehr Absurdität und mehr Spielraum für Willkür ist kaum denkbar. So meint man jedenfalls.

Das könnte nun aber noch getoppt werden. Vor dem Hintergrund, dass im Mai auch in Deutschland zahlreiche Demonstrationen in Solidarität mit den Palästinenser:innen stattfanden und dass diese von Medien und Politik pauschal als antisemitisch dargestellt wurden, wagt die Bundesregierung nun einen neuen Vorstoß: Verboten werden sollen auch Symbole von Organisationen, die nicht in Deutschland als „terroristisch“ eingestuft sind, wohl aber auf der EU-Terrorliste stehen. Mit betroffen ist etwa die LTTE, eine Organisation, die auf Sri Lanka für einen eigenen Staat der diskriminierten Tamil:innen kämpft. Außerdem die ELN; sie ist die zweitgrößte linke Guerilla in Kolumbien. Die größere FARC hatte 2016 die Waffen niedergelegt und versucht, Teil des parlamentarischen Systems zu werden. Da ihre Mitglieder in der Folge durch rechte Paramilitärs, Drogenbarone und Sicherheitskräfte zu Hunderten ermordet wurden, haben sich viele von ihnen wieder in den Dschungel zurückgezogen und erneut zu den Waffen gegriffen. Weitere Organisationen, die als „terroristisch“ gebrandmarkt werden, sind kommunistische Organisationen aus der Türkei, Peru und von den Philippinen. 

Hauptsächlich zielt dieser Vorstoß aber auf die islamische Hamas und auf die kommunistische Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) ab. Immer wieder war nun die Rede davon, die Logos und die Fahnen der beiden Organisationen in Deutschland zu verbieten. Allerdings: Bei den Fahnen, die manchmal auf Demos zu sehen sind und die als „Hamas-Fahnen“ bezeichnet werden, handelt es sich in Wirklichkeit um das islamische Glaubensbekenntnis (Shahada) in Kaligraphieschrift auf grünem Grund, der traditionellen Farbe des Islam. Die Shahada findet sich in fast allen Moscheen, in Wohnungen, Restaurants und Cafés und auf Autoaufklebern. Das Glaubensbekenntnis wird während des Gebets rezitiert, es gehört neben Gebet, Fasten, Pilgern und Spenden zu den fünf Säulen des Islam – und es wird auch in emotionalen Situationen, etwa auf Demos, skandiert. Außerdem befindet es sich auf der Fahne Saudi Arabiens, die sich abgesehen von dem darunter abgebildeten Schwert kaum von der Fahne der Hamas unterscheidet.

Für Polizist:innen ohne Sprachkenntnisse ist die Identifikation kaum möglich. Damit sind Tür und Tor für Willkür und Repression geöffnet. Faktisch handelt es sich daher um einen Angriff auf islamische Symbolik und um einen weiteren Schritt in Richtung Kriminalisierung von politisch engagierten Migrant:innen im Allgemeinen und Muslim:innen im Besonderen. Juristisch kann man dieses Verbot natürlich, wenn es denn wirklich kommt, umgehen: Zum Beispiel kann man das Glaubensbekenntnis statt auf Grün einfach auf Schwarz drucken (beliebt bei sogenannten Salafist:innen) oder auf Weiß (wie es die Taliban tun). Oder man bleibt bei Grün und ergänzt es (wie die Saudis) einfach durch eine Waffe. Dann wäre es wieder legal.

:Leon Wystrychowski

0 comments

You must be logged in to post a comment.