Gleichstellung. Wie kann Rassismus im Hochschulkontext bekämpft werden? Diese Frage behandelte in der vergangenen Woche ein Workshop.
Auch heute noch sind Universitäten, insbesondere in den höheren Entscheidungsebenen, von fehlender Diversität. Wie geprägt weiß und männlich dominiert Hochschulleitungen noch sind, zeigte zuletzt eine Auswertung des Centrums für Hochschulentwicklung (:bsz 1282). Doch die Probleme beginnen nicht dort: Hochschulen sind durch ihre hierarchischen Strukturen von Grund auf schwerer für marginalisierte Personen zugänglich. Diesem Problem widmet sich das Schwarze Bildungkollektiv „KARFI“, das Workshops und Vorträge unter anderem zu antirassistischer Sensibilisierung in Bildungseinrichtungen anbietet. So auch in einem Workshop, der mithilfe des Gleichstellungsbüros Philologie organisiert wurde und Fragen beantwortete wie: Wie kann Solidarität mit Menschen, die Rassismus erfahren, aussehen? Wie können weiße Personen ihre Position reflektieren? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Nicht immer seien die Antworten eindeutig, doch eine klare Möglichkeit liegt für weiße Personen darin, aktiv die eigene Machtposition zu erkennen und zu nutzen, um diese Macht mit marginalisierten Personen zu teilen, beziehungsweise diese an sie abzugeben, erklären Nadine Golly und Laura Digoh von KARFI. In Universitäten könne dies bedeuten, aktiv Texte von PoC-Autor:innen (People of Color) zu zitieren oder aktivistisch organisierte Menschen in Seminare einzuladen. „Wir können nicht auf alte, weiße Männer warten!“ bekräftigt Nadine Golly. Denn diese haben aus einer privilegierten Position heraus kein eigenes Interesse, dies zu tun, so die Refrerentinnen. Um effektiv antirassistische Haltungen und marginalisierte Personen zu bestärken, sei es wichtig, als PoC/BPoC die Institutionen selbst in zentralen Stellen zu besetzen.
Der Bekämpfung von Rassismus im Hochschulkontext stehen jedoch viele institutionelle Hürden im Weg. Zu diesem Schluss kam auch ein Papier der Bundes-Antidiskriminierungsstelle, das im April 2020 veröffentlicht wurde. In diesem wird insbesondere kritisiert, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Angestellten Diskriminierungsschutz verspricht, nicht für Studierende gilt. Da das AGG ein Bundesgesetz ist, hat es dazu zwar nicht die Befugnis, doch die Bundesländer können den Diskriminierungsschutz für Studierende in ihre Hochschulgesetze übernehmen. Manche haben dies bereits getan, Nordrhein-Westfalen jedoch noch nicht. Aber auch bei bestehendem Schutz fehlt eine entsprechende Kontrolle, beispielsweise ob die Universitäten die nötigen Beschwerdestellen eingerichtet haben, deren genaue Ausgestaltung diesen überlassen ist.
Der Workshop wurde vom dezentralen Gleichstellungsbüro der Fakultät Philologie organisiert und findet im Rahmen des Lore-Agnes-Projekts „Gender & Diversity in Lehre und Studium“ statt. Außerdem hat das Gleichstellungsbüro eine neue Website mit weiteren Infos.
:Stefan Moll
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