Bild: Diskussion beim Infotag gegen sexuelle Belästigung: (Von links) Frederike Bergstedt (Zentrale Gleichstellungsbeauftragte), Maria Brinkmeyer (Studentische Gleichstellungsbeauftragte, Sozialwissenschaft), Dr. Kristin Platt (Sozialwissenschaftlerin), Dr. Katrin List (Sozialwissenschaftlerin) und Arne Michels (AStA-Rechtberatung)., Gleichstellung Bild: stem

Veranstaltung. Belästigung ist an Hochschulen ein präsentes Thema. Doch wie verbreitet ist das Problem und was können Hochschulen dagegen unternehmen? Beim „Infotag gegen sexuelle Belästigung“, organisiert durch den Fachschaftsrat Geschichte, wurde darüber diskutiert.

Die Sozialwissenschaftlerin Dr. Katrin List, die mittlerweile an der TU Dortmund lehrt, forschte im Zuge des EU-Projekts „Gender-Based Violence, Stalking and Fear of Crime“ zu sexualisierten Übergriffen. Zusammen mit weiteren Wissenschaftler*innen verfasste sie dabei 2012 den deutschen Länderbericht. Die Besonderheit: Die Daten, die darin erhoben wurden, stammten direkt von Studentinnen an der Ruhr-Universität. Dabei stellten sie fest: Von den rund 12.700 deutschen Studentinnen, die an der Studie teilnahmen, gaben etwa 55 Prozent an, während ihrer Zeit an der Hochschule belästigt worden zu sein.
Doch neben dieser Vergleichsstudie und einzelnen Referenzstudien ist sexualisierte Belästigung und Gewalt an Hochschulen in Deutschland größtenteils unerforscht. Anders sieht es im internationalen Vergleich aus, wo insbesondere die englischsprachigen Länder einen Vorsprung haben.
Das EU-Projekt untersuchte nur die Betroffenheit von Studentinnen, da diese überwiegend Opfer von sexualisierter Diskriminierung sind. Doch auch Männer sind betroffen, wie List verdeutlicht. Allerdings unterscheiden sich häufig die Dynamiken und der Umgang mit sexualisierter Belästigung und Gewalt zwischen Männern und Frauen: „Es gibt zwei Formen von Gewalt gegen Männer. Die eine ist so normal, dass sie als Gewalt gar nicht empfunden wird – Schlägereien unter Männern. Andere Gewaltformen sind so tabuisiert, dass sie komplett aus dem sozialen Gedächtnis gelöscht werden oder darüber nicht gesprochen wird. Dazu gehört sexuelle Gewalt, insbesondere durch Frauen“, so List.

Hochschulen haben dennoch nur einen begrenzten Handlungsspielraum. Bei Professor*innen und Angestellten können Hochschulverwaltungen Disziplinarverfahren einleiten. In Fällen, die zwischen Beschäftigten einer Uni stattfindet, finden das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) häufig Anwendung. Dieses ist jedoch auf den Schutz von Beschäftigten ausgerichtet – auf Studierende sind die Ansprüche häufig nicht anwendbar. Dadurch war es in der Vergangenheit schwierig, Belästigungen von Studierenden gegen Studierende zu ahnden, auch weil sich diese nicht immer auf dem Gelände der Unis abspielen. Dies hat sich mit Anfang des Wintersemesters geändert. Denn mit der Überarbeitung des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes im vergangenen Jahr wurde mit dem Paragraphen 51a eine Klausel eingeführt, die den Verwaltungen deutlich mehr Handlungsmöglichkeiten gibt. So können Universitäten ihr Hausrecht einfacher anwenden oder Studierende von Lehrveranstaltungen ausschließen, bis hin zur Exmatrikulation. Dieser Paragraph wurde auf Bestreben des Rektorats der Ruhr-Universität eingefügt, nachdem ein Fall zwischen zwei Studierenden die Verwaltung über einen langen Zeitraum beschäftigte (:bsz 1212). Da der Paragraph noch frisch ist, muss sich jedoch erst zeigen, wie und ob Hochschulen in NRW davon Gebrauch machen.
Auch wenn Sanktionen ein wichtiger Bestandteil im Umgang mit sexualisierten Übergriffen sind, sei Prävention und Aufklärung der deutlich wichtigere Ansatz. Auch der Fachschaftsrat zeigt sich zufrieden mit dem Infotag. So hatte dieser mehr Teilnehmer*innen als andere Veranstaltungen. „Es war gut und wichtig, dass man dem Thema mehr Aufmerksamkeit geben konnte. Und es ist auch wichtig, dass man in Zukunft das Thema weiter hochhält“, resümiert Philipp Goldt vom Fachschaftsrat.

:Stefan Moll

 

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