Die Ruhr-Uni bekommt eine neue Software: Damit soll plagiieren künftig technisch überprüft werden.
Die Anmaßung geistigen Eigentums anderer ohne Angaben – Dies ist unter Plagiat zu verstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Text- oder Bildmaterial handelt. Im universitären Bereich wird der Nachweis des Plagiierens in Arbeiten im schlimmsten Fall als Täuschungsversuch bewertet und kann Auswirkungen wie etwa die Exmatrikulation nach sich ziehen.
Die Ruhr-Universität Bochum will den studentischen Täuschungsversuchen nun scheinbar an den Kragen: Denn das Rektorat der RUB hat sich für die Anschaffung eines Plagiat-Scanners entschieden. Prof. Kornelia Freitag, Prorektorin für Lehre und Internationales sagt, dass die Software den Prüfer*innen zur Unterstützung dienen solle und in Absprache mit denselben und den Fakultäten besorgt wurde. Das Computerprogramm solle zeitaufwendige Prüfungsprozesse verkürzen. „Die Software übernimmt dabei nicht etwa die Prüfung der erbrachten Leistung, sie dient als Hilfsmittel um Lehrende bei der Klärung eines Anfangsverdachts zu unterstützen“, sagt Freitag.
In welchen Fällen oder bei welchen studentischen Arbeiten Plagscan angewendet wird, ist noch nicht entschieden. Derzeit arbeitet die Universitätskommission der Lehre (UKL) an einer Satzung, dass die Software „von dem/der Lehrenden bei Vorliegen eines Anfangsverdachts genutzt werden kann“. Damit liegt die Entscheidung der Nutzung bei den Prüfenden. Abgesehen davon, könne jede Fakultät Regeln beschließen, wie Plagscan zu nutzen sei und dies in der jeweiligen Prüfungsordnung anpassen. Falls nun das Programm eine Arbeit als Plagiat identifiziert, müsse dennoch ein Check durch den Prüfenden erfolgen. „Die Software liefert differenzierte Ergebnisse, die von den Prüfer/innen nachzuprüfen und zu bewerten sind“, so Freitag. Daher sollen Lehrende in den Umgang mit dem Programm eingewiesen werden und vom Zentrum für Wissenschaftsdidaktik und die IT-Services begleitet werden. Nach Prorektorin Freitag sind der Scan studentischer Arbeiten und die geltenden Regeln des Datenschutzes vereinbar: „Bei Plagscan erfolgt die Prüfung auf dem in Deutschland befindlichen Server anonym.“
:Sarah Tsah
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