Bild: Hat es nicht immer leicht im Leben: Peter G. armer weißer Mann. , Wo ist der Unterschied zwischen Wahnsinn und Hass? Bild: Family Guy, Screenshot Fufu

Kommentar. In der Silvesternacht 2019 fuhr ein 50-jähriger Mann gezielt in Gruppen von friedlich feiernden Menschen. Letzte Woche wurde das Urteil zu Gunsten des Fahrers ausgesprochen, da er als „vermindert schuldfähig“ eingestuft wurde.

Kurz nach Neujahr beginnt in Bottrop und Essen ein Horrorszenario. Während überall gemeinsam der Beginn des neuen Jahres gefeiert wird, entschließt sich ein Mann, die Gunst der Stunde zu nutzen, um mit klaren Absichten möglichst schnell viel Schaden anzurichten. Sowohl am Berliner Platz in Bottrop, als auch in Essen versucht er ganze Menschengruppen zu überfahren. Für ihn dabei wichtig: Die Menschen mussten aussehen wie ausländische Mitbürger*innen. Am Ende seiner Amokfahrt ist die Rede von versuchtem Mord in zwölf Fällen und klaren rassistischen Absichten. Mehrere Menschen sind teilweise schwer verletzt, darunter eine Frau und ein Kind.
Vergangene Woche kam es zu einem Urteil. Der Angeklagte wird freigesprochen, da er nicht oder nur gering schuldfähig sei. Er habe von einer „Eingebung“ gesprochen, nach der er wohl einen Terroranschlag am Berliner Platz verhindern wollte, zudem sei bei ihm bereits im Jahr 2013 eine schizophrene Störung vermutet worden.

…denn sie wissen nicht was sie tun.

Das Urteil wirkt erwartet. In den Medien fand man natürlich schnell gegenteilige Meinungen, die den jeweils anderen Camps eine Instrumentalisierung der Geschehnisse vorwarfen. Da es fast zeitgleich im bayerischen Amberg zu einer Tat kam, bei der vier ausländische Jugendliche alkoholisiert, wahllos auf Passanten einprügelten, wurden beide Fälle von Medien und Politiker*innen gerne in einem Atemzug genannt.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte damals noch, dass es zur „politischen Glaubwürdigkeit“ gehöre, beide Fälle mit „Entschiedenheit und Härte“ zu verfolgen.
Der 50-jährige arbeitslose Mann aus Essen, der davon gesprochen haben soll, dass er „Deutschland reinigen“ wolle, gilt als nicht schuldfähig. Die vier 17 bis 19-Jährigen alkoholisierten, Jugendlichen hingegen, für viele Nutzer*innen der Nachrichtenportale und Horst Seehofer schon: „Wenn Asylbewerber Gewaltdelikte begehen, müssen sie unser Land verlassen und wenn die vorhandenen Gesetze dafür nicht ausreichen, müssen sie geändert werden“, so Seehofer.

Wer haftet für unsere psychisch Erkrankten?

Keine Frage ist, dass beide Taten aufs höchste zu verurteilen sind. Auch, dass wer in Deutschland nur als geduldet gilt, diese Duldung natürlich durch gesetzliches Fehlverhalten verspielt. Aber während bei alkoholisierten Jugendlichen keiner von verminderter Schuldfähigkeit spricht, wird ein zumindest teilweise durch Hass gesteuerter, deutscher Staatsbürger als psychisch nicht schuldfähig eingestuft.
Sind religiös oder ideologisch fehlgeleitete Taten aber nicht immer eine Form von psychischer Störung? Zumindest fühlen sich die Täter berechtigt zu handeln, wie sie handeln, doch Unrecht bleibt Unrecht. Generell sollte es in erster Linie darum gehen, das Allgemeinwohl aller zu gewährleisten. Und auch wenn der Täter der Silvesternacht wohl in geschlossener Behandlung bleibt, sendet es dennoch ein komisches Signal, dass der Fall nicht länger als rassistische Tat eingestuft wird.

:Christian Feras Kaddoura
 

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