Bild: Alle guten Dinge sind drei: die neue Rechtsberatung ist mit einem weiten Themengebiet aufgestellt. (v. l. n. r.: Carsten Hesse, Arne Michels, Tobias Klümper), Wieder neu besetzt: Rechtsberatung für Studis Bild :sat

Interview. Mit den Rechtanwälten Carsten Hesse, Arne Michels und Tobias Klümper deckt der AStA ein weites Spektrum ab. Im November gründeten die drei RUB-Alumni ihre Kanzlei in Bochum und sind zweimal die Woche für rechtliche Angelegenheiten Ansprechpartner.

Könnt ihr euch kurz vorstellen?

Klümper: Ich heiße Tobias Klümper und bin Rechtsanwalt, Steuerberater und Diplom-Finanzwirt. Ich kümmere mich um das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Mietrecht. Darüber hinaus mache ich in der Kanzlei das interne Rechnungswesen. Sprich: Überwache Rechnungen und schaue, ob unsere Ausgaben und unsere Einnahmen zusammenpassen.

Und verschenke die Nikoläuse.

Michels: Ja, er hat uns heute Morgen allen Nikoläuse geschenkt. (lacht)

Hesse: Und du leitest Arbeitsgemeinschaften an der Ruhr-Universität.

Klümper: Ja, das habe ich noch vergessen.

Michels: Ich bin Rechtsanwalt – nur Rechtsanwalt. Und habe in der Vergangenheit Arbeitsgemeinschaften und Seminare an der Ruhr-Universität geleitet und mitorganisiert. In der vergangenen Wahlperiode war ich Wahlleiter für die Studierendenschaft. Außerdem habe ich dem Studierendenparlament vorgesessen – ich kenne also durchaus die Hochschulpolitik von innen und von außen. Ich kenne aber auch aus eigener Erfahrung – und jetzt auch aus der Praxis – die Schwierigkeiten, die Studierende mit der Hochschule selbst haben. Sprich: mit der Universitätsverwaltung und mit den Prüfern. Das bringt mich auch dazu, dass ich eben hier in der Kanzlei für das Verwaltungsrecht verantwortlich bin. Relevant für die Studierenden ist insbesondere das Prüfungsecht. Ich habe derzeit auch schon Verfahren gegen die Ruhr-Universität mitbegleitet und mache das Strafrecht. Und dazu gehört natürlich auch das Ordnungswidrigkeitenrecht und insbesondere das Straßenverkehrsrecht. Für Studierende nicht relevant, aber hier in unserer Kanzlei relevant, mache ich die Compliance, sprich die Abwehr von Risiken für Unternehmen oder für Privatpersonen in Bezug auf die Haftung.

Nebenbei unterrichte ich Verwaltungsrecht für kommunale Angestellte am Studieninstitut Ruhr und bin dort selber Prüfer. So weiß ich stets, was in der Praxis abläuft.

Hesse: Bist du fertig?

Michels: Ja, ich bin fertig.

Hesse: Ungewöhnlich kurz für dich.

Hesse: Ich bin Carsten Hesse und ich bin auch „nur“ Rechtsanwalt

:bsz: ich streiche das „nur“.

Hesse: ich bitte darum. (lacht ironisch)

Michels: Eigentlich ist Tobi der Verbrecher, weil er sich so viele Titel angeeignet hat. Das hat meine Mutter mir damals gesagt, als wir das Logo designt haben. „Warum hat denn der Tobi so viele Titel. Das sieht doch für euch schlecht aus“ (allgemeines Lachen)

Hesse: Ich war tatsächlich damals auch im AStA als stellvertretendes Vorstandsmitglied für die ReWi. Jetzt bin ich hier für das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Transport- und Speditionsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz zuständig. Das ist vielleicht nicht ganz so relevant für Studierende. Außerdem leite ich an der Ruhr-Universität und an der Fernunivesität Hagen ebenfalls Lehrveranstaltungen.

Könnt ihr einschätzen, mit welchen Fragen die Studierenden zu Euch kommen? Und könntet ihr die Themen abstecken?

Klümper: Wir hatten schon mehrfach mit Studenten zu tun. Arne hat zum Beispiel schon aktiv Studenten im Mietrecht beraten. Mir wurden jetzt schon einige Fragen im Bereich der Sozialversicherung, der Krankenversicherung und des Steuerrechts angetragen. Für Studenten ist es immer wichtig, ob das ein Werkstudentenvertrag ist, bis wieviel Euro der Werkstudentenjob denn überhaupt geht. „Wie ist es denn zum Beispiel ab 2019 mit der neuen 450 Euro-Regel? Geht das überhaupt noch, geht das nicht mehr.“ Das sind Fragen, die Studenten, grade auch wenn sie BAföG beziehen, durchaus betreffen. Da glaube ich, dass da viele Fragen kommen werden. Darüber hinaus ist die Welt bunt. Es kommen ganz viele Studenten mit ganz individuellen Problemen, die wir im Zweifel noch gar nicht abschätzen können. Da hilft uns aber unsere breite Aufstellung und auch unsere gute Ausbildung, die Probleme dann auch qualifiziert zu lösen. Der Rechtsanwalt ist nicht nur für das eine Rechtsgebiet ausgebildet, sondern für eine umfängliche Rechtsberatung.

Michels: Ich glaube auch, dass vor allem durch unsere Lehrtätigkeit und die Kreativität, die im Jurastudium von uns abverlangt wird, ein bisschen helfen wird, das Kernproblem des Studierenden ausfindig zu machen. Denn ganz häufig – das haben wir in unserer Praxis kennengelernt – kommt jemand mit einem Anliegen, von dem er glaubt, dies sei sein Problem, aber eigentlich ist es ein ganz anderes Problem.

Zurück zum Steuerrecht: Würdet ihr eine individuelle Steuerberatung anbieten?

Klümper: Das bekommt man in 15 Minuten nicht hin, es ist aber durchaus geplant, als Sonderveranstaltung irgendwann im Mai, ein Seminar anzubieten, in dem erklärt wird, wie man eine Steuererklärung ausfüllen kann oder was man überhaupt an technischen Voraussetzungen mitbringen muss und ob sich das entsprechend auch lohnt. Wie gesagt: Das geht nicht in den 15 Minuten – dafür ist es einfach zu viel und zu umfangreich. Aber in einem zweistündigen Seminar kann man mindestens für den Teilnehmerkreis ein Schnupperangebot bieten. Damit sie dann in der Lage sind, ihre normale Studentensteuererklärung auszufüllen. Sprich: Ein bisschen BAföG, ein bisschen gewerbliche Promotionstätigkeit, vielleicht ein 450-Euro-Job, aber vielleicht auch ein wenig darüber hinaus. Wie man das alles in dieser Erklärung unter bringt und am Ende nicht nach zahlt.

Sind Studierenden hier in der Kanzlei auf Euch zu gekommen?

Michels: Ja, genau. Der große Vorteil, den unser Rechtsstaat bietet, ist die Beratungshilfe. Das heißt, Studierende können grundsätzlich sowieso zu jedem Rechtsanwalt gehen, weil die meisten Studierenden bedürftig sind. Und weil sie bedürftig sind, kriegen sie einen Beratungshilfeschein. Und der Beratungshilfeschein, der bietet dann die Garantie für den Rechtsanwalt, dass er ohnehin das Geld vom Staat bekommt. Deswegen könnte eigentlich jeder Student, ganz niederschwellig, zu jedem Rechtsanwalt hingehen. Und das ist eigentlich die Not, die viele Studenten der Ruhr Universität haben: Sie wissen darüber nicht Bescheid. Und wenn sie bei uns angerufen haben, weil sie an uns verwiesen worden sind, haben wir die Studierenden über die kostenfreie Beratung aufgeklärt.

Habt ihr die Rechtsberatung des AStA so kommissarisch erledigt?

Michels: So möchte ich das auf gar keinen Fall sagen. Nein, nein. Kommissarisch ist das auf gar keinen Fall gewesen. Das liegt eher daran, dass wir Menschen in der Hochschulpolitik kennen, die dann einfach, wenn ein Student nachfragt, „An wen kann ich mich wenden?“, uns genannt haben, weil sie uns kennen.

Seid ihr auch so an die Stelle der Rechtsberatung des AStA gekommen?

Michels: Nein, auf gar keinen Fall. Das ist eine Angelegenheit die auch der AStA-Finanzer bestätigen kann. Es gab ein Ausschreibungsverfahren. Es sind Rechtsanwälte in Bochum angeschrieben worden. Soweit ich informiert bin, sogar paritätisch. Es wurde darauf geachtet, dass auch Rechtsanwältinnen angeschrieben werden, um ein bestimmtes Wettbewerbsverhältnis aufzubauen. Und aus diesem Wettbewerbsverhältnis heraus sind Angebote angefordert worden und darüber hat dann das Studierendenparlament in seinem gesamten Gremium entschieden.

Wie sehen die zukünftigen Beratungszeiten aus?

Michels: Derzeit haben wir angedacht, dass wir dienstags und donnerstags, von 17 bis 19 Uhr die Rechtsberatung anbieten. Das ist aber noch nicht fest, weil wir noch keinen Raum haben.

Klümper: Doch sollte sich herausstellen, dass die Zeiten am Ende den Studenten nicht passen, sind wir flexibel.

Werdet ihr alle drei zu den Beratungszeiten da sein?

Michels: Geplant ist derzeit, dass jeweils immer ein bestimmter Rechtsanwalt für einen bestimmten Tag die Beratung gibt. Wir werden das im Internet noch öffentlich machen. Es soll ohnehin eine Art Buchungsportal geben, wo dann jeder Student sehen kann, an welchem Tag welcher Rechtsanwalt und Experte da ist.

Das ist auch die Grundlage unseres Angebots gegenüber des Studierendenparlaments gewesen. Wir haben gesagt, dass wir einen Expertentag einlegen. Dieser Expertentag bietet dann dem Studenten immer die Möglichkeit, zeitnah beraten zu werden. Wenn wir dienstags und donnerstags nehmen, also zweimal in der Woche, dann muss im Zweifel nicht länger als eineinhalb Wochen auf einen Termin gewartet werden.

Wie lange dauert eine Beratung geplant und macht ihr im Anschluss auch die Rechtsvertretung?

Michels: Weil es eine Eingangsberatung sein soll, hat der AStA 15 Minuten angedacht. Uns ist erstmal untersagt, die Fälle zu uns zu ziehen. Wir werden keine Akquise in eigener Sache machen, sondern es ist eher so, dass wir dem Studenten zum Beispiel auch raten können, bei der Rechtanwaltskammer Hamm oder bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf – je nachdem aus welchem Bereich er kommt – eine Rechtanwaltssuche zu starten. Das bietet ein bisschen die Gewähr, dass eben keine Mauschelei stattfindet. Der AStA möchte hiermit eher eine Eingangsrechtsberatung anbieten. Wenn sich der Fall in 15 Minuten auflösen lässt – perfekt. Dann kann der Student nach Hause und sich selbst darum kümmern. Oder aber wir verweisen darauf, dass er zu einem Rechtsanwalt gehen sollte.

Klümper: Es geht auch darum, das geklärt wird, ob der Student tatsächlich ein rechtliches Problem hat, das durch einen Rechtsanwalt geklärt werden muss, oder handelt es sich um ein „Scheinproblem“. In 15 Minuten kann man ganz gut den Sachverhalt dargelegt bekommen, eine Einschätzung zu dem Thema geben und so eine Art Lebenshilfe bieten. Wir können dann den Rat geben, der Student soll dieses oder jenes machen, oder wir sagen, „das klingt nach einem ernstem Problem – besorg‘ Dir bitte einen Beratungshilfeschein und such Dir einen Rechtsanwalt, der entsprechend dieses Problem ausarbeitet“.

Gibt es Fälle, die ihr nicht annehmen oder auch nicht beraten könnt?

Michels: Ja, die Fälle, in denen ein Rechtsanwalt Mangels Kompetenz nicht beraten kann, sind vielfältig. Aber anberaten kann man immer. Der Student, der zu uns kommt und so ein komplexes Thema hat, wird möglicherweise nicht wissen, an welchen Rechtsanwalt er sich wenden soll oder wonach er suchen muss. Dabei können wir auf jeden Fall helfen.

Noch abschließende Worte?

Michels: Wir sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wenn also ein Student eine Beratung haben möchte, dann muss er bereit sein zugunsten seiner bestmöglichen Beratung die Wahrheit zu sagen. Egal, um was es geht. Wenn es eine Straftat ist, können wir immer noch beraten.

Rechnet ihr denn mit vielen Straftaten?

Michels: Nein, überhaupt nicht. Ich wollte das einfach nur loswerden, das ist eine Angelegenheit, die ganz viele Mandanten vergessen – die Wahrheit. Insbesondere beim ersten Gespräch.

Klümper: Wir rechnen eher tendenziell mit Fällen, wie Streit in der WG, Verkehrsunfall verursacht …

Michels: Das BAföG-Amt sagt: „Ich zahl nicht mehr“.

Klümper: Dinge, die ganz normal an der Uni vorkommen …

Michels: … oder Elternunterhalt.

Klümper: Für den persönlichen Fall stellt es ein Drama dar, aber es wird nicht so exotisch, dass man denkt, da kommt gleich die Polizei, wenn wir zu laut sprechen. Ich denke nicht, dass wir da den Terroristen sitzen haben, der uns am Ende …

Michels: Und selbst wenn, der hat auch ‘nen Anspruch auf Beratung.

Hesse: Sofern er Student ist.

Carsten Hesse, Arne Michels und Tobias Klümper sind seit dem 5. November in der Kanzlei „HesseMichelsKlümer“ in der Kortumstraße 5 zu finden.

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