Kommentar. Die sächsische Polizei verhindert am Rande einer Pegida-Demonstration die Pressearbeit eines Kamerateams. Dass sie dabei die Pressefreiheit angegriffen haben, ist nur ein Problem. Sachsens Polizei hat scheinbar strukturelle Probleme.
„Sie begehen eine Straftat“, sächselt der beim LKA Sachsen beschäftigte Pegida-Anhänger mit schwarz-rot-goldenem Fischerhut direkt in die Kamera des Frontal21-Fernsehteams. Er dürfe nicht gefilmt werden, vor allem nicht direkt ins Gesicht. Dass er durch sein „Lügenpresse“-Geschrei direkt zu einem Objekt der Zeitgeschichte wurde, weiß der Mann vielleicht nicht; vielleicht interessiert es ihn auch nicht. Was ihn jedoch interessiert, ist die Hilfe seiner Kollegen in Uniform. Willfährig schreiten die Beamten auch direkt zur Tat: Das Kamerateam wird an seiner Arbeit gehindert, die Presse- und Personalausweise der Journalisten werden in über 45 Minuten mehrfach kontrolliert. Ein willentlicher Eingriff in die Pressefreiheit. Auf die Frage, auf welcher Grundlage dieser schwerwiegende Grundrechtseingriff geschieht, schaut der vorher nicht wortkarge, rabiat auftretende Beamte nur anteilnahmslos in die Kamera, dann zur Seite. Ein Eingriff gegen die Presse würde nicht vorliegen. Rückendeckung bekamen die Beamten von Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmar. Auf Twitter verkündete er, gewiss ohne die Fakten zu kennen oder mit den betroffenen Personen gesprochen zu haben, dass die Polizei richtig gehandelt habe, den Journalisten warf er fehlende Seriosität vor.
Polizei und Neonazis gegen Presse
Neu oder überraschend ist das Verhalten der sächsischen Polizei nicht. Bereits 2015, so berichtet die Sächsische Zeitung in ihrer Online-Ausgabe, schritten Beamte der Dresdener Polizei bei Auseinandersetzungen mit Neonazis und der Presse ein. Nachdem Journalist*innen verbal und körperlich von Rechtsradikalen angegriffen wurden, separierte die Polizei die Rechten und das Presseteam. Im Anschluss habe der Einsatzleiter den Journalist*innen gesagt: „Ihr seid die Lügenpresse, Pegida hat recht und ich schütze euch jetzt nur, weil ich eine Uniform trage.“ Diese Parteinahme für das ausländer*innenfeindliche Bündnis ist in Sachsen an der Tagesordnung. Dabei müsste die Polizei im Sinne des Grundgesetzes handeln, die Pressefreiheit schützen, ebenso Journalist*innen, die von Rechten angegriffen und an ihrer Arbeit gehindert werden. Dies ist nicht nur in Dresden nicht der Fall gewesen. Ein Vorgehen gegen die freie Berichterstattung ist längst zu einem probaten Einsatzmittel der deutschen Polizei mutiert; sei es, um eigenes Fehlverhalten zu vertuschen, so geschehen beim G20-Gipfel (:bsz 1134), oder um die eigene – antidemokratische – Weltsicht zu schützen und zu stärken. Machen wir uns nichts vor: Staatsbedienstete, die neonazistische Aufmärsche nicht nur vor Gegenprotest schützen, sondern auch vor offener und kritischer Berichterstattung bewahren, diese sogar mit aller Macht verhindern wollen, sind eine Gefahr für die Demokratie. Kürzlich wurde die Presse auch in Stuttgart an der Arbeit gehindert. „Die Pressefreiheit ist hier ausgesetzt“, verkündete die Polizei und verhinderte die Berichterstattung über eine Nazi-Demonstration. Wer schützt die Presse vor der Polizei, wer schützt die Demokratie vor ihren Feind*innen?
:Justinian L. Mantoan
0 comments