Bild: Polizei – Dein Freund und Helfer? Bild: sat

Gegenwärtig:

Im Dienst sind nach Wolfgang Beus, Pressestelle des Ministeriums des Innern des Landes NRW, „rund 41.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte“. Die Landesregierung aus FDP und CDU stelle „in den kommenden Jahren jährlich 2.300 neue Kommissaranwärterinnen und -anwärter ein“. Dies bedeute für den Polizeidienst, dass es zukünftig mehr PolizeibeamtInnen geben werde, da zur gleichen Zeit weniger in Pension gingen. Zusätzlich sollen noch jährlich etwa 500 Tarifbeschäftigte eingestellt werden, um die administrativen Aufgaben der PolizistInnen zu übernehmen und damit für Entlastung der BeamtInnen sorgen. 

Neuanschaffung: 

Die Landesregierung NRW forderte 2017 in ihrem Koalitionsvertrag mehr PolizeibeamtInnen (s. o.). Eine weitere Forderung war, die Polizei (Verfassungsschutz und Justiz) auf eine „neue Herausforderung bestmöglich“ vorzubereiten (Seite 61 im Koalitionsvertrag). Die „bestmögliche“ Vorbereitung sieht 2018 vor, dass die Landesregierung insgesamt 5,5 Milliarden Euro in die innere Sicherheit investiert – 170 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.  Dazu gehört auch eine Ausstattungsoptimierung der nordrhein-westfälischen Polizei.

Die Landesregierung investiert 2018 insgesamt 5,5 Milliarden Euro in die Innere Sicherheit und eine verbesserte Ausstattung der nordrhein-westfälischen Polizei. „Der Entwurf sieht 19,2 Millionen Euro für neue Fahrzeuge vor. Damit sollen etwa Observationsfahrzeuge und Transporter für die Bereitschaftspolizei angeschafft werden“, berichtet Beus. Ebenso fließt Geld in die Verbesserung polizeilicher Schutzausstattung: „Unterziehschutzwesten, die Erprobung von ballistischen Helmen für Streifenteams und die Anschaffung weiterer Bodycams für insgesamt rund 5,3 Millionen Euro“, zählt Beus auf.

Erneuerung:

Die im Koalitionsvertrag erwähnten „neuen Herausforderungen“ seien Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus. Deshalb „erfordert die aktuelle Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ein Update des Polizeigesetzes“, erklärt das Ministerium für Inneres NRW. Anti-Terror-Vorschriften stehen dabei im Zentrum der neuen Polizeigesetze. Ein Kernpunkt sei die Einführung der Telekommunikationsüberwachung. Neben der „einfachen Telekommunikationsüberwachung soll die Quellen-Telekommunikationsüberwachung möglich sein.“ Somit hat die Polizei Zugriff auf verschlüsselte digitale sogenannte Messenger-Dienste. 

Eine weitere Erneuerung im Kampf gegen den Terrorismus sei „die Möglichkeiten, Gefährder vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen“, ergänzte Beus weiter. Bisher war es möglich, GefährderInnen bis zu 48 Stunden in Gewahrsam zu nehmen; mit dem neuen Gesetzesentwurf ist bis zu einem Monat regelkonform. Zudem können GefährderInnen mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Doch nicht nur in der Terrorismusbekämpfung wird investiert, auch die Bekämpfung der Alltagskriminalität wird ausgeweitet: mit Videobeobachtungen und verdachtsunabhängigen Kontrollen.

Kennzeichnungspflicht:

Nach Amtsantritt der NRW-Landesregierung wurde die Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen im Einsatz abgeschafft. „Das ist ein wichtiges Signal für mehr Respekt und Vertrauen in die Arbeit der Polizei“, so der Pressesprecher.  Die Kennzeichnungspflicht sei sachlich nicht vernünftig zu begründen gewesen und daher auch nicht haltbar, erklärt Beus weiter. Kommt es zu Fehlveralten seitens der Polizei, gäbe es keine Probleme bei der Identifizierung des/der Beschuldigten. Auch vor der Einführung der Kennzeichnungspflicht gäbe es keinen Fall, in dem einE beschuldigteR PolizistIn nicht ermittelt werden konnte. 

:Sarah Tsah

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