Kommentar. Der Vorschlag für die Novellierung des Hochschulgesetzes ist halbgar und unüberlegt. Die Landesregierung aus CDU und FDP scheitert dabei an den eigens gesetzten Zielen.
Es ist bezeichnend, dass Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) „sichtlich verunsichert“ war, als sie mit der Realität konfrontiert wurde, dass zusätzliche Studienberatung, die die Konsequenz von verbindlichen Verlaufsplänen wären, Ressourcen einnehmen, die bereits jetzt nicht vorhanden sind. Dies geht aus dem Protokoll der Veranstaltung hervor, bei der sie sich mit StudierendenvertreterInnen traf. Es ist bezeichnend für die Art, in der die Novellierung des Hochschulgesetzes konzipiert ist: widersprüchlich, unüberlegt und versehen mit ideologischer Symbolpolitik. Denn beim Vorschlag dieser Regelung, bei deren Verstoß es laut dem Pressesprecher der Ministerin bis zur Exmatrikulation kommen kann, ging es der schwarz-gelben Koalition eigentlich um die Verringerung von Studienabbruchsquoten. Ob Zwangsexmatrikulationen zu geringeren Studienabbruchsquoten führen, ist fraglich. Aber zumindest setzt es ein Zeichen, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, Studierende, die nicht dem vorgesehenen Weg der Regelstudienzeit folgen, mit Bestrafungen zu entgegnen.
Alles schon da
So verhält es sich ebenfalls mit den Anwesenheitspflichten. Im Eckpunktepapier steht: „Es obliegt der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden vor Ort Anwesenheit dort vorzusehen, wo sie mit Blick auf den angestrebten Lernerfolg sachgerecht sind, und umgekehrt Anwesenheiten dort nicht anzuordnen, wo sie – wie etwa bei Vorlesungen – offensichtlich keinen Sinn machen.“ Dass Lehrende bereits jetzt Anwesenheitspflichten in begründeten Fällen verhängen können, wodurch der angestrebte Zustand eigentlich schon existiert, scheint belanglos. Denn man ist zumindest erfolgreich darin, traditionell konservative Werte, wie die der ordnungsgemäßen Leistungsabfrage, zu performen.
Wenn dies, wie in diesem Fall, unter dem Deckmantel der „Autonomie“ und „eigenverantwortlicher Gestaltungskraft“ passiert, wird dies noch absurder. „Das derzeitige Gesetz ist eine viel zu hierarchische Schranke.“ So drückte Pfeiffer-Poensgen ihre Kritik an der derzeitigen Regelung zu den Anwesenheitspflichten aus. Die Widersprüchlichkeit wird deutlich, wenn man nur einen Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen wirft. Was, außer hierarchische Schranken, sind denn verbindliche Online-Self-Assessments vor dem Studium, verbindliche Studienverlaufsplanungen mit einem bürokratischen Rattenschwanz, Anwesenheitspflichten und wegfallende studentische Vertretungen in Gremien?
Alles wie gehabt
Eine Landeskoalition, deren Koalitionsparteien so oft auf Realitätsnähe pochen, die ihren politischen GegnerInnen das Fehlen eben dieser vorwerfen, sollte besser darin geübt sein, selbst keine Vorschläge zu formulieren, die fernab jeglicher Realität sind. Im Gespräch mit den Studierenden und Pfeiffer-Poensgen zeigte sich jedoch, dass dies nicht auf CDU und FDP zutrifft. Es geht weder um Realitäten von Studierenden noch von Hochschulen.
Es ist ein Eckpunktepapier, gestrickt mit der heißen Nadel. Zu den StudienvertreterInnen sagte Pfeiffer-Poensgen: „Willkommen im Leben!“ Dieser Satz sollte seitens der GesetzesmacherInnen verinnerlicht werden, bevor er Studierenden an den Kopf geworfen wird.
:Stefan Moll
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