Bild: Jetzt aber zackig: Europaweite Verordnungen zum Datenschutz müssen auch in NRW einsetzen. , Neuer Datenschutzbericht klärt auf Collage: tom, Symbolbild

Datenschutz. Im Zwei-Jahres-Rhythmus berichtet die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Helga Block über das namensgebende Thema. Für 2015 und 2016 verzeichnet der Bericht rechtswidrige Datensicherung bei der Polizei und mehr. 

„Die fortschreitende Europäisierung des Datenschutzrechts, technische Neuerungen infolge der Digitalisierung und das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Privatheit prägten den Berichtszeitraum“, erklärt die Landesbeauftragte. 

Ihrem Bericht ist zu entnehmen, dass die im Mai 2016 in Kraft getretene europäische Datenschutz-Grundverordnung, welche laut Pressemitteilung ein „Ende des Datenschutzflickenteppichs in Europa“ zum Ziel habe, auch für NRW angepasst werden müsse. Die Verordnung regelt, dass für Unternehmen und Behörden bundes- sowie europaweit einheitliche Datenschutzstandards gelten sollen. Eine Anpassung auf nationaler Ebene ist bis Mai 2018 verpflichtend und während das Gesetzgebungsverfahren diesbezüglich auf Bundesebene schon in weiten Teilen abgeschlossen sei, stehe die Anpassung in NRW noch bevor und werde eine vordringliche Aufgabe für die kommende Legislaturperiode. Block erklärt dazu: „Ich werde mich auch gegenüber dem neu gewählten Landtag für ein hohes Datenschutzniveau einsetzen. Das Datenschutzniveau ist mindestens zu halten – sowohl im Vergleich zum europäischen Recht als auch zum bisherigen Landesrecht.“ 

Böse Polizei

„Die Erweiterung polizeilicher Datenverarbeitung haben wir kritisch begleitet“, heißt es in der Pressemitteilung. Dazu gehören neben dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von Bodycams bei der Polizei und der Ausweitung der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten „auch bereits bestehende polizeiliche Daten im Sicherheitsbereich“. Bundesweit wurde daher die sogenannte „Falldatei Rauschgift“ geprüft, bei der „schwerwiegende Mängel“ aufgedeckt worden seien. „Kriminalämter des Bundes und der Länder haben jahrelang rechtswidrig personenbezogene Daten in der Falldatei gespeichert“. Speicherungen hätten laut Bericht nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Es hätte darin Angaben zu Minderjährigen unter 14 Jahren gegeben und Bagatellfälle wie der Erstkonsum von Marihuana seien ohne nähere Begründung personenbezogen gespeichert worden. Eine Bereinigung des Datenbestandes hätte generell nicht stattgefunden, mittlerweile seien aber in Folge der Kontrolle 112.000 der 180.000 Datensätze gelöscht worden. 

Böse Private

In den Jahren 2015 und 2016 seien an die Landesbeauftragte 1.260 Beschwerden gegen die Videoüberwachung durch Private herangetragen worden. Die zunehmende Zahl an Beschwerden zeige, dass BürgerInnen nicht bereit seien, die zahlreichen Kameras hinzunehmen. Demnach sei die jüngst beschlossene Ausweitung der Videoüberwachung durch Private weder zielführend noch erforderlich. Im Bericht heißt es dazu, der abschreckende Effekt von Videokameras sei nicht belegt und es sei nicht die Aufgabe Privater, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten; diese Kernaufgabe obliege dem Staat und damit den Sicherheitsbehörden. „Klar ist, dass die Folge dieser Ausweitung weitere erhebliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger haben wird. Unklar ist hingegen, ob die erwünschten Wirkungen überhaupt eintreten. Ich habe Zweifel an der abschreckenden Wirkung vermehrter Videoüberwachung“, sagt Block.

Der komplette Bericht steht unter ldi.nrw.de zum Download zur Verfügung. 

:Tobias Möller

 

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