Bild: Dreht Euch nicht um, die TrinkerInnenpolizei geht rum: Wer sich umdreht und ’n Bier zischt, kriegt ein Bußgeld aufgetischt., CDU-Antrag stößt auf Widersprüche Foto: Frank Vincentz, Bearbeitung: sat, CC BY-SA 3.0

Verbot. Die CDU fordert ein befristetes Alkoholverbot in der Innenstadt für die Sommermonate 2018. Grüne und bodo-Redaktionsleiter Bastian Pütter sprechen sich gegen das Verbot aus.

CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Haardt stellte am 23. Mai den Antrag auf ein befristetes Alkoholverbot in der Bochumer Innenstadt am. Haardt macht die „Trinkerszene“ für die erhöhte Lärmbelästigung und Verunreinigung der Stadt verantwortlich und nimmt das im Mai diesen Jahres in Duisburg gestartete Experiment des Alkoholverbotes in der Innenstadt zum Vorbild. „Nicht nur in Duisburg gibt es Verunreinigungen und Ruhestörungen durch die TrinkerInnenszene. Seit Mitte Mai testet Duisburg für ein halbes Jahr ein Alkoholverbot in der Innenstadt. Warum soll dies in Bochum nicht auch möglich sein?“ 

Das Bermuda3Eck ist davon nicht betroffen, sondern eine Ausnahme, so erklärt Haardt.  Konzessionierte Gastronomiebetriebe mit Außenbereich sowie größere Veranstaltungen und „besondere Ereignisse“ wie beispielsweise Bochum Total seien nicht betroffen. 

Das Alkoholverbot soll laut Antrag in den Bochumer Bereichen Kortumstraße, zwischen Südring und Brückstraße, Huestraße, zwischen Hellweg und Viktoriastraße einschließlich Husemannplatz, auf dem Dr.-Ruer-Platz, der Grabenstraße und der Schützenbahn gelten. Ebenso sollen die Areale vor und hinter dem Hauptbahnhof mit einbezogen werden. Der Antrag schließt nicht aus, weitere Bereiche aufzunehmen.

Wasser predigen – Wein trinken

Den Antrag lehnen die Grünen und bodo  ab. Sie begründen dies mit der Kriminalisierung der sogenannten TrinkerInnenszene. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Astrid Platzmann führt an, dass die im Antrag erwähnte Verschmutzung und Lärmbelästigung eher von den „vielen Menschen in Feierlaune, die unsere Stadt so lebendig machen“ herrührt. Pütter führt außerdem an, dass „die 60 Millionen Euro Umsatz im Bermudadreieck nicht mit Kamillentee erwirtschaftet werden“.

Der Antrag weise außerdem Widersprüchlichkeiten auf und sei sozial selektiv. „Die Vorstellung, dass dort Hunderte unter freiem Himmel trinken, während eine Straße weiter ein Wohnungsloser mit einer Geldstrafe wegen Alkoholkonsums belegt wird, ist ärgerlich“, so Pütter. Platzmann fragt und führt weiter „Es wäre abgesehen davon absurd, wenn das Bier auf den zahlreichen Freisitzen in der Innenstadt getrunken werden darf, während es einen Meter daneben verboten ist. Wollen wir das jetzt mit einer Alkoholpolizei überwachen?“ 

:Sarah Tsah

 

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