In vielen Ländern ist der Schwangerschaftsabbruch legal. Oft muss die Frau ein Beratungsgespräch mit einem Arzt, einer Ärztin oder in einer Schwangerschaftsberatungsstelle führen, bevor es zu einem Eingriff kommt. Wie sieht es dahingehend in Europa aus?
Deutschland
Der behandelnden Ärztin oder dem Arzt muss die Schwangere eine Bescheinigung nachweisen, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer dafür anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen. Die Abtreibung muss von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden, die/der nicht die Schwangerschaftskonfliktberatung durchgeführt hat. Dabei dürfen seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.
Spanien
Ex-Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón von der konservativen Partido Popular plädierte für eine Verschärfung der Indikation, der medizinischen Eingriffe bei Schwangeren. Mit der Gesetzesänderung sollte eine Abtreibung nur noch nach angezeigten Vergewaltigungen oder bei nachgewiesenen Gesundheitsrisiken für die Frau zugelassen werden. Im Falle einer nachgewiesenen Fehlbildung des Fötus läge damit juristisch kein Abtreibungsgrund vor. Ministerpräsident Rajoy entschied nach langen Debatten, den Gesetzesentwurf zu entschärfen.
Polen
Am 23. September stimmte die Mehrheit des Parlaments für eine Verschärfung der Gesetze. Bisher darf eine Frau abtreiben, wenn ihr eigenes Leben in Gefahr ist, bei einer Fehlbildung des Embryos und wenn es durch Verbrechen oder Inzest gezeugt wurde. Sollte die Verschärfung umgesetzt werden, wäre eine Indikation nur noch bei Lebensgefahr möglich. Frauen und MedizinerInnen würde zudem eine mehrjährige Haftstrafe drohen.
Irland
Im vorwiegend katholisch geprägten Irland sind Abtreibungen bisher nur erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Selbst wenn Föten medizinisch für nicht lebensfähig erklärt werden, müssen sie ausgetragen werden oder die Mutter wartet auf die Fehlgeburt. Pro Jahr treiben mehr als 4.100 Irinnen in Großbritannien ab.
Lest dazu auch Katharinas Kommentar.
:Katharina Cygan
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