Darf eine Muslimin gekündigt werden, weil sie sich am Arbeitsplatz weigert, ihr Kopftuch abzulegen? Mit dieser Grundsatzfrage befasst sich momentan der Europäische Gerichtshof (EuGH). Voraussichtlich wird ein generelles Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz dort für rechtens befunden werden. Das wäre bedauerlich und eine verpasste Chance – ist es in Europa doch höchste Zeit, die Diskriminierung der Kopftuchträgerinnen endlich abzulegen.
Konkret geht es vor dem EuGH um den Fall einer Rezeptionistin, die drei Jahre lang bei einer Sicherheitsfirma in Belgien gearbeitet hatte. Als sie dann mit einem islamischen Kopftuch zur Arbeit kommen wollte, wurde sie gekündigt, da in jenem Unternehmen das Tragen religiöser und politischer Symbole verboten ist. Die Muslimin klagte in Belgien erfolglos durch mehrere Instanzen auf Schadensersatz. Nun steht am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Grundsatzurteil zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz an, das EU-weit anwendbar sein wird.
Religionsverdrängung
Das Urteil selbst wurde noch nicht verkündet, doch richtet sich der EuGH in der Regel nach den vorausgehenden Einschätzungen seiner GeneralanwältInnen. Und EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott erklärte in ihrem Schlussantrag, dass ein Verbot des Kopftuchs rechtens sei, wenn ein Unternehmen das Tragen von religiösen Symbolen allgemein verbietet, ohne sich dabei gegen bestimmte Religionen zu richten.
Es droht also eine Ausweitung des Verdrängens religiöser Kleidungsstücke in der europäischen Arbeitswelt. Am meisten wird dies Muslimas mit Kopftuch treffen. Der individuellen Freiheit und dem gesellschaftlichen Miteinander der Kulturen dient solches Erzwingen äußerlicher Konformität generell nicht. Weder durch Kleiderordnungen der Privatwirtschaft, noch durch staatlichen Laizismus. Zudem ist der Kopftuchstreit ohnehin schon eines der Themen, bei denen sich die im Westen verbreitete Aversion gegen die Präsenz und Akzeptanz des Islam am stärksten manifestiert.
Polizei-Kopftuch
Aus Schottland kommt unterdessen ein Beispiel dafür, dass die islamische Kopfbedeckung auch ganz anders behandelt werden kann: Die Police Scotland plant, das Kopftuch für ihre muslimischen Polizistinnen als optionalen Teil der Uniform einzuführen. Dem liegt die Absicht zugrunde, den Anteil von bisher unterrepräsentierten ethnischen Minderheiten in den Reihen der schottischen Polizei zu erhöhen, um die Vielfalt der Gesellschaft besser zu vertreten. Die Metropolitan Police des Großraums London hat solch eine Kopftuchoption schon vor mehr als zehn Jahren erfolgreich eingeführt.
Bis man in ganz Europa zu einem derart entspannten wie akzeptierenden Umgang mit dem die Haare bedeckenden Stück Stoff auf dem Kopf mancher Frau findet, wird es freilich noch eine ganze Weile dauern. Dabei geht es wohlgemerkt nicht darum, das Kopftuch selbst ästhetisch, sozial oder spirituell positiv zu finden, sondern um Respekt und Akzeptanz gegenüber unseren muslimischen Mitmenschen. Und dass ein Teil der muslimischen Frauen aus dem einen oder anderen Grund solch eine Kopfbedeckung tragen möchte, ist eben auch in der Arbeitswelt voll zu respektieren.
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