Der Arbeitskreis „Waas`n hier los“ berichtet über vermeintlich diskriminierende Äußerungen eines Professors in der B.A.-Vorlesung „Einführung in die Politikwissenschaft“ der Fakultät für Sozialwissenschaft und möchte auf Missstände in der Lehre aufmerksam machen. Hat der beschuldigte Professor eine Grenze überschritten oder wurde er falsch zitiert?
Nicht zuletzt durch die Kontroverse im Fall Jan Böhmermann, die mit dem „Ok“ der Bundeskanzlerin jetzt auch strafrechtliche Konsequenzen für den Satiriker der Sendung Neo Magazine Royale haben kann, wird im Land über Meinungs- und Pressefreiheit diskutiert. Auch auf dem RUB Campus selbst gibt es einen Streitfall, bei dem der beschuldigte Professor laut des Arbeitskreises in Bezug auf die Geflüchtetenkrise durch kontroverse Äußerungen aufgefallen sei und auch die Fluchtgründe der SyrerInnen verharmlose. Diese sollten „lieber im eigenen Land bleiben und für die Demokratie kämpfen“. Frei nach der Theorie von Thomas Hobbes, im Naturzustand (Bürgerkrieg) müsse jeder gegen jeden kämpfen und am Ende als notwendiges Mittel des Zusammenlebens ein Staat gegründet werden.
Ein schmaler Grat
Darf ein Professor so eine kontroverse und unpopuläre Meinung vertreten? Gewiss, wenn sie zur allgemeinen Diskussion anregt. Denn wie auch der Fall Böhmermann zeigt, machen vor allem unpopuläre Äußerungen und Übertreibungen auf Missstände wie die Politik des türkischen Präsidenten aufmerksam. Wenn der Beschuldigte allerdings eine kontroverse These formuliert, die er vertritt, um damit Ängste zu schüren, ohne sich auf eine wirkliche Diskussion mit den Studierenden einzulassen, ist das nicht akzeptabel. Unterschwelliger Rassismus, der ihm vorgeworfen wird, hat in der Vorlesung ebenfalls nichts verloren. Allen Sowi-Erstis, die diese besuchen, soll gesagt sein: Traut Euch, aktiv zu diskutieren, zu kommentieren und auch mit Zwischenrufen zu reagieren.
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