Das Verwaltungsgericht Minden urteilte in der vergangenen Woche, dass der Bielefelder Rechtsextremist Sascha Krolzig nicht den juristischen Vorbereitungsdienst antreten darf, der für das zweite Staatsexamen notwendig ist. Der mehrfach vorbestrafte Student sei laut dem Land NRW wegen seiner „verfassungsfeindlichen Einstellung“ nicht würdig, den Dienst anzutreten. Ein an der RUB bekannter Rechtsextremist geht diesem Problem eigenständig aus dem Weg.
Darf ein bekannter Rechtsextremist mit einer verfassungsfeindlichen Einstellung dem Beruf des Volljuristen nachgehen und trotz Vorstrafen wegen Volksverhetzung und Fremdenhass zum zweiten Staatsexamen zugelassen werden? Das Verwaltungsgericht Minden sagt „Nein“ und lehnte den Antrag auf Einstellung von Sascha Krolzig, Mitglied der Partei Die Rechte, ab. Somit bestätigte das Gericht das Urteil des Eilantrags aus dem Jahr 2015. Krolzig, der bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, hatte argumentiert, die Verweigerung auf Zulassung sei ein Eingriff in die Berufsfreiheit.
Michael Brück „nur“ noch eingeschrieben
Das Gericht verwies dagegen auf die lange Vorstrafenliste des Klägers, der sich nach dem Verbot der „Kameradschaft Hamm“ der 2012 neugegründeten rechtsextremen Partei Die Rechte anschloss. Der auf dem RUB-Campus bekannte Jurastudent und Rechte-Mitglied Michael Brück – seit der Mandatsübernahme im April 2015 Mitglied im Dortmunder Rat – geht diesem Problem eigenständig aus dem Weg und wurde bereits seit dem Sommersemester des letzten Jahres nicht mehr an der Ruhr-Uni gesehen. Zwar sei er laut Informationen des Blogs linksunten noch eingeschrieben, jedoch nicht mehr aktiver Studierender der juristischen Fakultät. Ob sein Parteikollege Sascha Krolzig einen dritten Versuch unternimmt, am Vorbereitungsdienst teilzunehmen, kann in drei Jahren diskutiert werden. Dann könnte er einen neuen Antrag auf Zulassung stellen.
:Tim Schwermer
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