Bild: Befürchtung der Lehrenden: leere Vorlesungsräume nach Abschaffung der Anwesenheitspflicht? , Leitsätze zur Anwesenheit: Der Schlüssel liegt in der Kommunikation Foto: lux

Mist, mein Seminar hat trotz #stromfrei doch stattgefunden – wird mir das jetzt als unentschuldigtes Fehlen gewertet? Falls Euch das betrifft: Seid beruhigt, dank Ausnahmeregelung darf Euch dadurch kein Nachteil entstehen. Wie ist das aber im Regelfall? Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Universitätskommission Lehre (UKL) einige Leitsätze zur Anwesenheit veröffentlicht. Die Fachschaftsräte beklagen allerdings, dass es in der Praxis noch zu viele Probleme und Grauzonen gibt.

Theoretisch sollte dank Hochschulzukunftsgesetz die Anwesenheitspflicht in den meisten Lehrveranstaltungen der Vergangenheit angehören (siehe :bsz 1034). Praktisch sind wir von dieser Zukunft aber noch weit entfernt. Gerade zu Beginn des Semesters herrscht oft allgemeine Unsicherheit – jetzt ist es wichtig, sich über die eigenen Rechte zu informieren und mögliche Probleme direkt an der Wurzel zu packen. Grundsätzlich gilt als erster Leitsatz: „Miteinander Reden und gegenseitiges Vertrauen statt übereinander Reden und Misstrauen sind diskussionsleitend und Kernelement des Diskurses zwischen Lehrenden und Studierenden sowie in der UKL.“

Wo finde ich Infos und Hilfe?

Falls Euch das mit der Anwesenheitsregelung in einer Eurer Veranstaltungen nicht ganz koscher vorkommt, habt ihr mehrere Möglichkeiten: Ihr lest Euch die Leitsätze der UKL durch (tinyurl.com/AnwesenheitspflichtLeitsaetze) und sprecht direkt mit den Lehrenden. Erste Anlaufstelle kann aber auch Euer Fachschaftsrat sein, der Euch gerne weiterhilft. Wenn Ihr mögt, wendet Euch auch an die SprecherInnen der FachschaftsvertreterInnenkonferez (fsvk-sprecher@rub.de) oder nutzt den Anwesenheitspflichtmelder des AStA (tinyurl.com/Anwesenheitspflichtmelder). Natürlich könnt Ihr Euch auch gerne jederzeit bei uns melden (redaktion@bszonline.de) und uns negative, kuriose aber vielleicht auch positive Anekdoten  und Beispiele schildern.

Der K(r)ampf mit der Anwesenheit

Gerüchte und Geschichten gibt es massig. Wie war das nochmal mit dem Professor, der seine Studis schlägt? Ach ne, so war das ja gar nicht:  Im Rahmen des Bildungsstreiks 2009 haben in einer Vorlesung des Historischen Instituts Studierende die Anwesenheitsliste entwendet. Beim Versuch, diese zurückzuerobern, soll es zu Auseinandersetzungen zwischen Professor Hölscher und einem Studierenden gekommen sein. Was genau passiert ist – wer weiß das schon heute noch? An den Kampf um Anwesenheitslisten kann ich mich persönlich aber noch gut erinnern, besonders wenn es den Lehrenden erst wenige Minuten vor Ende der Veranstaltung einfiel, diese in Umlauf zu bringen und dann gefühlte 300 Studierende sich gleichzeitig auf ein kleines Blatt Papier stürzten.

Positiv muss ich aber auch anmerken, dass es teilweise schon vor Beschluss der Abschaffung der Anwesenheitspflicht DozentInnen gab, die im Zweifel für den Studi entschieden haben. Und warum nicht mal digitale Anwesenheit bequem von zu Hause aus? Einige Vorlesungen der RUB kann man mittlerweile ja auch schon von überall per Podcast verfolgen – nur zur Klausur muss man noch persönlich vorbei kommen.

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