NAWI
Anwesenheitspflichten sind so weit wie möglich abzuschaffen, die im HZG vorgesehenen Gremien sind zu konstituieren, bei der Landeshochschulentwicklungsplanung ist gemeinsam mit den ASten in NRW mitzuwirken und die Vertretung der studentischen Hilfskräfte einzurichten.
B.I.E.R.
Die Anwesenheitspflicht ist endlich abgeschafft, aber einige Fakultäten haben das noch nicht umgesetzt. Hier gilt es, die Fachschaftsräte zu unterstützen, damit endlich wieder Lernfreiheit an der Uni herrscht.
Rewi
Die Abschaffung der Anwesenheitspflicht wurde an derJuristischen Fakultät erfreulicherweise vollständig umgesetzt. Nun muss darauf hingewirkt werden, dass auch an anderen Fakultäten die Anwesenheitspflichten abgeschafft werden, soweit sie im Widerspruch zum HZG stehen.
JuLis
Anwesenheitspflicht ist nicht mehr zeitgemäß und sollte in jedem Bereich abgeschafft werden. Doch sollte durch das HZG die Forschungsfreiheit an der RUB nicht ausgehebelt werden.
KLIB
Die Änderungen des HZG müssen schnell und flächendeckend umgesetzt werden – besonders die Abschaffung der Anwesenheitspflicht. Die Viertelparität in den universitären Gremien ist essentiell für das Mitspracherecht, das Studierenden zusteht.
Jusos
Die wichtigen Ansätze des HZG müssen umgesetzt werden. Neben Abschaffung der Anwesenheitspflicht ist auch die Gleichberechtigung der Gruppen in den universitären Gremien und die Vertretung der studentischen Hilfskräfte (SHK) essentiell.
Gewi
Die Anwesenheitspflicht ist abgeschafft. Punkt. Das Gesetz muss eingehalten werden, am besten in einem kooperativen und konstruktiven Diskurs mit DozentInnen. Im kommenden Semester muss bei der Umsetzung weiterer Punkte den Verantwortlichen auf die Finger geschaut werden.
GHG
Das HZG muss in den Alltag der RUB übergehen. Die Anwesenheitspflicht ist abgeschafft, Tierversuche werden erschwert und Zivilklauseln erleichtert. Studentische Hilfskräfte brauchen eine Interessenvertretung und es sollte studentische Mitbestimmungsrechte auf allen Universitätsebenen geben.
LiLi
Die Umsetzung der Viertelparität in allen Gremien ist unerlässlich. Das Festhalten an dem Zwang der Anwesenheitspflicht seitens der Universitätsleitung und Fakultäten ist nicht hinnehmbar, unnötig und wird weitere Auseinandersetzungen nach sich ziehen.
IL
Leider stellen sich einige Fakultäten gegen die Abschaffung der Anwesenheitspflicht. Das neue HZG muss aber respektiert und umgesetzt werden, da viele KommilitonInnen sich ihren Lebensunterhalt durch Nebenjobs finanzieren müssen.
:Die Redaktion
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