Finanzen. Der Wert der Aktienanteile der Stadt an RWE ist gesunken. Nun sind Gewinneinbußen von mehreren Millionen möglich.
Der Rodungsstopp im Hambacher Forst, der durch das Oberverwaltungsgericht Münster beordert wurde (:bsz 1185) hat Auswirkungen auf den Wert der RWE-Aktien hinterlassen. Schon am Freitag des Urteils sank diese im Wert von ursprünglich 20,43 Euro um rund 9 Prozent. Zum Handelsschluss am Freitag, den 12. Oktober lag der Wert der Aktie bei 17,55 Euro. Dies hat nun direkte Auswirkungen auf die Stadt Bochum, welche derzeit noch im Besitz von 2,2 Millionen – für den Verkauf bestimmten – Aktienanteilen an dem Unternehmen ist. Denn der Rat der Stadt Bochum beschloss bereits 2016 den Verkauf ihrer ursprünglich 6,6 Millionen Aktienanteile an dem Energiekonzern, nachdem dessen Wert über Jahre hinweg sank. Der Verkauf der Aktien sollte in drei Tranchen zu je 2,2 Millionen Anteilen stattfinden. Zwei dieser Tranchen wurden bereits, im Oktober 2016 zu einem Aktienpreis von 15,26 Euro und im Juni 2017 in zwei Teiltranchen für 19,73 Euro und 19,60 Euro pro Aktie verkauft. Zwar sind die RWE-Aktien mit ihrem aktuellen Wert höher dotiert, als zum Aktientief im Jahr 2016. Jedoch würde ein jetziger Verkauf im Vergleich zum Stand von 22,40 Euro im Juni einen Gewinnverlust im zweistelligen Millionenbetrag bedeuten.
Stadtrat bestimmt
Sebastian Pewny, Stadtrat für die Grünen, kritisierte daher die Ratsfraktionen von SPD und CDU, welche die Aktien halten wollten. Dass die letzten Anteile noch nicht verkauft wurden, liegt laut der Stadt an den Auflagen, die beim damaligen Beschluss gesetzt wurden. So wurden für die ersten beiden Tranchen feste Kriterien zum Verkauf festgelegt, wie zum Beispiel der Zeitraum und die Bandbreite der Kurserwartung, teilt Pressesprecher der Stadt Peter van Dyk mit. Über die letzte Tranche kann der Stadtrat frei bestimmen. Ob der Rat die restlichen Aktien nun beim derzeitigen Kurs verkauft, oder auf einen erneuten Kursanstieg setzt, ist noch unklar. „Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung obliegt schlussendlich dem Rat der Stadt Bochum“, so Pressesprecher van Dyk.
:Stefan Moll
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