Der bayrische Verfassungsschutz lässt einen Doktoranden seine Stelle nicht antreten, weil er Mitglied einer kommunistischen Partei ist. Der Fall Kerem Schamberger geht aber über den Kontext seiner Anstellung im öffentlichen Dienst hinaus: Ein Blick auf die bayrische Hochschullandschaft deckt den dort herrschenden rechtlich-institutionalisierten Anti-Kommunismus auf.
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