Kommentar. In Berlin und Köln forderten vergangene Woche tausende Menschen die Enteignung von Wohnungskonzernen. Das ist mit Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes vereinbar.
Kommentar. In Berlin und Köln forderten vergangene Woche tausende Menschen die Enteignung von Wohnungskonzernen. Das ist mit Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes vereinbar.