Kommentar. In Bayern soll eine Erneuerung des Psychiatriegesetzes beschlossen werden. Die Änderungen helfen Betroffenen nicht, sondern ordnen sie als polizeistaatlich zu überwachende Subjekte ein.
Kommentar. In Bayern soll eine Erneuerung des Psychiatriegesetzes beschlossen werden. Die Änderungen helfen Betroffenen nicht, sondern ordnen sie als polizeistaatlich zu überwachende Subjekte ein.
Aus dem münsterländischen Dülmen schickte vor knapp zwei Wochen die Ausländerbehörde einen Asylsuchenden ins Einreiseland Rumänien zurück, und das, obwohl der Iraner sich zu dem Zeitpunkt in psychiatrischer Behandlung befand. Der Flüchtlingsrat NRW (FRNRW) kritisiert das Vorgehen der Behörde scharf.