Kommentar. In Bayern soll eine Erneuerung des Psychiatriegesetzes beschlossen werden. Die Änderungen helfen Betroffenen nicht, sondern ordnen sie als polizeistaatlich zu überwachende Subjekte ein.
Kommentar. In Bayern soll eine Erneuerung des Psychiatriegesetzes beschlossen werden. Die Änderungen helfen Betroffenen nicht, sondern ordnen sie als polizeistaatlich zu überwachende Subjekte ein.