Am 13. September sind Kommunalwahlen, natürlich auch in Bochum. Was das ist, wer wählen darf und wie das alles generell funktioniert, erfahrt Ihr in unserem kleinen Überblick.
In einem Turnus von fünf Jahren wird kommunal gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die letzte Kommunalwahl war in NRW 2014. Damals wurde die Wahlperiode einmalig um ein Jahr verlängert, damit mehrere Wahlen zusammengelegt und an einem Tag stattfinden können, welche genau davon betroffen sind und was genau die einzelnen Wahlzettel zu bedeuten haben, findet Ihr detaillierter in den untenstehenden Boxen.
Wie läuft das ganze ab? Grundsätzlich bekommt jede wahlberechtigte Person eine Wahlbenachrichtigung, die über Datum, die Wahl selbst und das Wahllokal informiert. Diese solltet Ihr seit über einer Woche haben, da sie 21 Tage vor der Wahl bei den Wähler:innen angekommen sein muss.
Solltet Ihr am Wahltag keine Möglichkeit haben, Euer Stimmrecht zu nutzen, könnt Ihr noch bis zum 10. September um 10 Uhr die Briefwahl beantragen. Dazu schreibt Ihr entweder eine E-Mail an wahlbuero@bochum.de oder Ihr geht auf die Website der Stadt Bochum und füllt den Online-Wahlscheinantrag aus. Wenn Ihr die Frist verpasst, könnt Ihr sogar bis zum 11. September persönlich ins Briefwahlbüro am Gustav-Heinemann-Platz 2-6 gehen und den Antrag ausfüllen.
:Kendra Smielowski