Bild: Schlecht rausgeredet: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte, dass die anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen rechtswidrig ist. , Rückschlag für filmende Polizist*innen Bild: Screenshot juma

Recht. Weil die Dortmunder Polizei eine Demonstration gegen Rechtsradikalismus und rechte Gewalt grundlos gefilmt hat, zog die Anmelderin vor Gericht und bekam nun Recht.

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