Gerichtsurteil. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 19. Dezember, dass das Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz in der Humanmedizin nicht verfassungskonform sei. Nun müssen Änderungen am Numerus clausus vorgenommen werden.
Gerichtsurteil. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 19. Dezember, dass das Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz in der Humanmedizin nicht verfassungskonform sei. Nun müssen Änderungen am Numerus clausus vorgenommen werden.
Stadtfinanzen. Am 14. Dezember beschloss der Bochumer Stadtrat den Doppelhaushaltsplan für die Jahre 2018 und 2019. Zusätzlich wurde das Haushaltssicherungskonzept für die beiden Jahre genehmigt. Wie rot-grün die Neuverschuldungen beseitigen will, stößt auf Kritik.
Bis 2022 soll Bochum einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen, also keine neuen Schulden mehr machen. Darauf einigten sich die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt im Jahr 2012. Damals betrug die Neuverschuldung der Stadt 125 Millionen Euro, dieses Jahr sind es noch 85 Millionen. Nach der Hälfte der angepeilten Zeit sind somit erst ein Drittel der jährlichen Schulden beseitigt. Für die kommenden Jahre heißt das eines: Sparen. Deshalb will die Stadt das restliche Minus vor allem durch steigende Erträge aus Steuern und Zuwendungen begleichen, während gleichzeitig die Ausgaben auf dem diesjährigen Niveau bleiben sollen. Dies geschehe, nach Angaben des Bochumer Haushaltssicherungskonzepts, durch Stellenkürzungen und die Auslagerung städtischer Jobs in die Privatwirtschaft.
Im September sagte die neue Kämmerin Eva-Maria Hubbert, die gerade frisch den langjährigen Kämmerer Manfred Busch ablöste, es seien in Bochum „kaum noch kurzfristige Einsparungen möglich“. Doch bereits Anfang Dezember schwenkte Hubbert um. So sagte sie im Gespräch mit der „WAZ“: „Es gibt beim Personal noch Einsparpotenzial.“ Eine deutliche Kursänderung.
Zwar wurden dieses Jahr 46,75 von der Stadt getragene Stellen hinzugefügt, so viele wie schon lange nicht mehr, jedoch soll dieser Trend nicht weitergeführt werden. Dies führt nun dazu, dass insgesamt 200 Stellen bis 2022 eingespart werden sollen, unter anderem im Bereich der städtischen Reinigung. So will die Stadt zum Beispiel ungefähr 700.000 Euro bei der Reinigung von Schulen sowie 1.150.000 Euro durch eine Reduzierung des Stadtanteils an der Gehwegreinigung einsparen. Dabei werden Mittel durch eine Ausgliederung der Stadtreinigung an private Unternehmen freigelegt. Neu angestellte StadtarbeiterInnen sollen außerdem geringer bezahlt werden.
Vor allem die Ratsfraktion der Linken kritisierte dies scharf. Der Fraktionsvorsitzende Ralf-Dieter Lange sagt, der Personalabbau forciere „faktisch den Abbau städtischer Kompetenzen, was im Ergebnis zu Kostensteigerungen führt. Denn dort, wo Kompetenzen durch Personalabbau reduziert werden, muss teurer bei Fremdfirmen eingekauft werden.“ Die Linke fordern nicht weniger, sondern mehr städtisches Personal.
Manfred Preuß, Fraktionsvorsitzender der Grünen, räumte im Rat ein: „Wir haben auch nie verheimlicht, dass die Konsolidierungsanstrengungen auch für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar und spürbar werden.“ Er kritisierte fehlende Zuwendungen von Bund und Land. Doch auch CDU und FDP kritisierten das Haushaltssicherungskonzept. So bemängelte die CDU, dass die im Sicherungskonzept enthaltenen, niedrigeren Zinsausgaben unrealistisch seien.
Der Doppelhaushalt wurde vom damaligen Kämmerer Manfred Busch in die Wege geleitet, da sich durch den Beschluss eines Doppelhaushalts Einsparungen schaffen ließen. Ob dies jedoch stimmen wird, ist zweifelhaft. Denn schon im Januar räumte Busch ein, es könne unter Umständen zu einem Nachtragshaushalt im zweiten Jahr kommen. Damit wäre der Kostengrund für den doppelten Haushalt, den die Linken als Machtverschiebung von Gremien hin zur Verwaltung sehen, nichtig.
:Stefan Moll
Geflüchtetenhilfe. Zum dritten Mal trafen sich am Freitag, den 8. Dezember, ehrenamtliche GeflüchtetenhelferInnen aus ganz Deutschland in Bochum, um sich auszutauschen und zu vernetzen. Dabei wurde klar, dass noch viele Fragen offen sind.
Studienföderung. Am 27. November trafen sich StipendiatInnen und Fördernde bei der neunten Stipendienfeier im Veranstaltungszentrum der RUB. Wer zum Sommersemester ebenfalls finanzielle Unterstützung will, sollte sich schnell bewerben. Denn die Fristen laufen bald aus.
Stetig wächst die Anzahl der Studierenden, die durch das Deutschlandstipendium ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Dies wurde am 27. November bei der neunten Stipendienfeier der RUB deutlich. Dort trafen sich Fördernde und StipendiantInnen, um sich gegenseitig kennenzulernen. Ganze 293 RUB-Studierende erhielten dieses Jahr alleine durch das Deutschlandstipendium eine der heiß begehrten Finanzhilfen. Das sind so viele Stipendien wie nie zuvor, die sich aus einer Förderungssumme von erstmals über 1 Million Euro ergeben. Auch die im Mai veröffentlichten Zahlen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zeigen, dass dies ein anhaltender Trend ist. Dazu äußerte sich Bundesbildungsministerin Johanna Wanka: „Das Deutschlandstipendium ist sechs Jahre nach seinem Start in der Gesellschaft breit verankert. Das zeigt die große Zahl privater Förderer, die sich für das Programm engagieren.“ Das Deutschlandstipendium wurde 2011 bundesweit eingeführt und fördert Studierende mit 300 Euro pro Monat, wovon eine Hälfte vom Bund und die Andere von privaten GeldgeberInnen und Unternehmen geleistet wird.
Neben dem Deutschlandstipendium gibt es noch viele weitere Wege ins Stipendium. So zum Beispiel durch parteinahe oder konfessionelle Stiftungen. „Ich bin da über Freunde hingekommen, die da auch schon waren und dann habe ich das einfach versucht“, erzählt Jennifer Degner, die durch die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung ein Stipendium erhält und so ihren Master mitfinanziert. Obwohl Stiftungen meist gewisse Anforderungen haben, sollte man sich nicht von der Bewerbung abschrecken lassen. Denn auch ohne einen makellosen Lebenslauf oder soziales Engagement seit Kindheitstagen kann sie erfolgreich sein. „Da wird immer nachgefragt, ob es schwierige Phasen oder schlechte Ausgangssituationen im Leben gab, die ungünstig waren. Du kannst auch relativ wenig gemacht haben und schlechtere Noten haben, solange du das rechtfertigen kannst“, so Jennifer. Darüber hinaus gibt es Stipendien für leistungsschwächere Studierende, welche wir in unserer Ersti-Ausgabe vorstellten (:bsz 1141). Daher sollte man sich nicht vor der Bewerbung fürchten oder denken, man würde ohnehin nicht angenommen werden.
Wer jetzt den Entschluss gefasst hat, die besseren Chancen für ein Stipendium auszunutzen, sollte sich schnell bewerben. Denn natürlich gilt es, die nötigen Fristen zu beachten. Einige davon sind bereits verstrichen, wie die der Hans-Böckler-Stiftung oder der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.
Hier haben wir Euch die kommenden Bewerbungsfristen für das Sommersemester zusammengefasst:
Ernst-Ludwig-Ehrlich Ehrenwerk:
15. Dezember, Konrad-Adenauer-Stiftung:
15. Januar, Heinrich-Böll-Stiftung:
1. März, Rosa-Luxemburg-Stiftung: 15. April,
Friedrich-Ebert-Stiftung: 30. April. Die Studienstiftung des deutschen Volkes öffnet ihr Bewerbungsportal am 9. Januar. An der RUB kann man sich auf das Deutschlandstipendium einmal jährlich vom April bis Juni bewerben.
:Stefan Moll