Im Oktober 2016 sollte der Gewaltforscher und Stalinismusexperte im Rahmen einer Veranstaltung zum Thema „Gewalt verstehen“, veranstaltet durch die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) und dem Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), an der Universität Bremen sein neues Buch „Räume der Gewalt“ vorstellen. Unter dem Slogan „Keine Uni dem Rassismus! Rechtsradikalen das Podium nehmen!“ rief der AStA der Uni mit Flugblättern und Beiträgen auf der Webpräsenz dazu auf, gegen den Vortrag zu protestieren und ihn, falls möglich, zu verhindern. Baberowski wurde auf den Flugblättern unter anderem vorgeworfen, dass er „wiederholt gewalttätige Ausschreitungen gegen Geflüchtete und Anschläge auf deren Unterkünfte“ rechtfertigte und rechtsradikale Positionen vertrete. Während das Rektorat sich weiterhin für den Vortrag an der Uni aussprach, verlegten die VeranstalterInnen ihn aus Sicherheitsgründen in die Räumlichkeiten der KAS.
Vorläufiges Urteil
Der Professor für Geschichte Osteuropas an der Humboldt-Universität zu Berlin verklagte daraufhin den AStA Bremen. Wie er unter anderem im Interview mit der „taz“ erklärt, sieht er sich im Kontext der AStA-Kampagne falsch zitiert und als rechtsextremen Ideologen diffamiert. Dem Urteil des Landgerichts Köln nach, ist es dem AStA nun vorläufig (unter Androhung von Ordnungsgeldern) untersagt, bestimmte Äußerungen, wie zum Beispiel dass er ein „rechtsextremer Ideologe“ sei, über Baberowski zu verbreiten und einige Einträge der Webpräsenz mussten entfernt werden. Der AStA hat gegen die Verfügung juristisch Widerspruch eingelegt. Die Verhandlung wird Mitte Februar fortgesetzt.
Was unser Autor von den Begebenheiten hält, erfahrt ihr hier.
:Frederik Herdering
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