Bild: Hamma, einzigartig, unglaublich teuer: 2007 buchte der AStA angesagte Bands wie Culcha Candela für die Mensa-Party, die am Ende zu einem finanziellen Debakel wurde. , Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu den Verlusten nach Mensa-Party Foto: Universal

Bands wie Culcha Candela oder Juli sollten 2007 Festival-Flair an die RUB bringen. Doch die Mensa-Party wurde zum finanziellen Flop. Für die Kosten müssen nun die einstigen AStA-Vorstände, aber auch die Studierendenschaft aufkommen, wie nun das Oberverwaltungsgericht Münster entschied.

Es sollte eine Mega-Fete, eine Studierenden-Sause der Superlative werden: Mit Gagen bis  50.000 Euro lockte der damalige AStA  2007 Popstars wie Juli, 2raumwohnung oder Culcha Candela auf die Bühne, um die RUB-Mensa zur Partymeile umzuwandeln. Doch das Event wurde zum finanziellen Desaster und verursachte Verluste von mehr als 220.000 Euro.

Für einen Teil der Summe müssen der damalige AStA-Vorsitzende und sein Finanzreferent aufkommen. Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht in Münster, das die beiden Verantwortlichen in der letzten Woche zu Schadensersatz in Höhe von 88.000 Euro verurteilte. Geklagt hatte 2007 die Studierendenschaft.

„Die Beklagten hätten bei der Ausrichtung der Mensa-Party eine Reihe ihnen obliegender haushaltsrechtlicher Pflichten in grob fahrlässiger Weise verletzt“, führten die Verwaltungsrichter in ihrer mündlichen Urteilsbegründung aus. So hätten die Beklagten für die Finanzierung der Veranstaltung einen Nachtragshaushalt in das Studierendenparlament gebracht, in dem eine sorgfältige Kosteneinschätzung gefehlt habe.

So belief sich die Gage aller Bands schon auf insgesamt 100.000 Euro, weitere knapp 80.000 wurden für Sicherheitsdienst, Saalmiete oder Bühnentechnik ausgegeben. Um die Gesamtkosten zu amortisieren, hätten 5.000 BesucherInnen in die Mensa strömen müssen – die RUB-Kantine hat eine Kapazität für 2.500 Menschen. Am Ende sind 1.000 Studierende gekommen, die Party wurde mit einem Verlust von 220.000 Euro zum finanziellen Debakel.

Teil der Summe bezahlt Studierendenschaft

Nachdem das Oberverwaltungsgericht die Gesamtkosten bereits 2013 reduziert hatte, wurde die Summe nun noch einmal halbiert, was den Schadensersatz angeht, für den die Beklagten aufkommen müssen: Von den 176.000 Euro müssen diese 88.000  begleichen. Grund dafür: Es bestehe ein Mitverschulden des Studierendenparlaments, wie die Verwaltungsrichter argumentierten: „Das Studierendenparlament sei als oberstes Beschlussorgan der Studierendenschaft an dem fehlerhaften Zustandekommen des Nachtragshaushalts ebenso beteiligt gewesen wie der AStA-Vorstand und habe den Haushalt letztverantwortlich festgestellt.“

Für die Kosten wird nun die Studierendenschaft in ihrer aktuellen Konstellation aufkommen, sprich der AStA. „Tatsache ist erst einmal, dass wir die 88.000 Euro, die laut OVG dem ehemaligen Studierendenparlament zu Last gelegt werden, zuerst einmal nicht zurück fordern können“, sagt der scheidende AStA-Vorsitzende David Schmidt. Es werde nicht möglich sein, die 35 damaligen StuPa-Abgeordneten dafür zu belangen, erklärt StuPa-Sprecher Moritz Fastabend. Revision wird es nicht geben. Darauf wird auch der damalige AStA-Vorsitzende verzichten, der nun einen Schlussstrich ziehen möchte: „Diese Geschichte verfolgt mich nun über ein Drittel meines ganzen Lebens“, erklärte er der :bsz. „Ich werde meine Verantwortung tragen und dann sollte es auch gut sein.  Das Gericht hat nun festgestellt, welchen Schaden ich zu ersetzen habe. Den werde ich begleichen.“

:Benjamin Trilling

Lest dazu auch den Kommentar „Langer Schatten der Mensa-Party“

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