Die Ermittlungen gegen vier Studierende der Ruhr-Uni Bochum, die sich im Dezember 2013 an einer antifaschistischen Aktion gegen den Neonazi-Kader und RUB-Jura-Studenten Michael Brück beteiligten, wurden von der Staatsanwaltschaft Bochum eingestellt. Den beiden Betroffenen konnte rechtlich nichts nachgewiesen werden, wie Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert auf Anfrage der :bsz erläuterte: „Das Verfahren wegen Hausfriedensbruches richtete sich gegen vier Personen. Gegen zwei wurde es mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt.“

Die anderen beiden AntifaschistInnen müssen dagegen 100 Sozialstunden leisten: „Gegen zwei weitere wurde das Verfahren mit deren Zustimmung und der des Amtsgerichts Bochum vorläufig gemäß § 153a StPO eingestellt. Wenn die 100 Sozialstunden abgeleistet sind, wird das Verfahren endgültig eingestellt“, so Kuhnert.  Im „Dortmunder Echo“, dem Hetzorgan der Partei „Die Rechte“, werden die betroffenen RUB-Studierenden nun bereits mit Namen geoutet.

Im Dezember 2013 hatten rund 20 als Nikoläuse und Scream-Figuren verkleidete Antifa-AktivistInnen eine Jura-Vorlesung gestört, um mit einer Protest-Aktion gegen die Umtriebe einer Führungsfigur der Partei Die Rechte, Michael Brück, hinzuweisen. Nach Handgreiflichkeiten des Jura-Professors kam es danach jedoch im Hörsaal zu Tumulten, bei denen auch der Professor verletzt wurde. Nach dem Vorfall wurde gegen vier Antifa-AktivistInnen ermittelt.

Seitens der Universitätsleitung gibt es bisher noch keine Stellungnahme zu den Ergebnissen des Verfahrens. Gegen den Jura-Studenten Michael Brück erfolgten keine Ermittlungen. Als bundesweite Führungsfigur der Partei Die Rechte ist er maßgeblich an den neofaschistischen Gewalttaten der letzten Jahre in Dortmund wie zuletzt beim Angriff auf das Dortmunder Rathaus oder dem Überfall auf eine DGB-Kundgebung beteiligt gewesen.

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