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Der spirituelle Blick auf das Jahr 2026 prophezeit Neuanfänge und Transformation. Gar nicht so weit gefehlt, denn für die Bürger:innen Deutschlands ändert sich tatsächlich etwas mit dem Anbruch des neuen Jahres. Was Euch im Detail 2026 erwartet, haben wir für Euch in einer kleinen Auswahl zusammengefasst.

Finanzielles Aufatmen?

Ab Januar 2026 steigt der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto. Die monatliche Verdienstgrenze bei Minijobs steigt damit von 556 Euro auf 603 Euro, was gerade Studierende freuen könnte. Denn durch den steigenden Einkommensfreibetrag für BAföG-Empfänger:innen fallen keine Abzüge an, wenn Ihr bei Eurem Minijob an der neuen Grenze kratzt. Darüber hinaus will der Bund die Wohnpauschale im BAföG ab dem Wintersemester 2026/27 von 380 Euro auf 440 Euro erhöhen. Genaueres ist noch nicht bekannt.

Eine kleine Erhöhung gibt es außerdem beim Kindergeld: Das steigt von 255 Euro auf 259 Euro monatlich pro Kind.

Die (Strom-)Rechnung, bitte

Des Weiteren sieht die Bundesregierung vor, die Gasspeicherumlage abzuschaffen und private Haushalte sowie Unternehmen durch einen Bundeszuschuss bei ihren Stromkosten zu entlasten. Letzteres soll die Verbraucher:innen über die Stromlieferanten erreichen. Die Gasspeicherumlage ist ein Aufschlag, den der Bund 2022 einführte, um die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher zu decken.

Kostspielige Krankenkassen

Nicht ganz so rosig sieht es bei den Krankenkassen aus, das dürften viele bereits gespürt haben. Für 2026 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent festgelegt, was eine Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte im Vergleich zu 2025 darstellt.

Gesetzlich versicherte Studierende über dem 30. Lebensjahr müssen in Zukunft damit rechnen, dass sie durch die steigende Bezugsgröße nicht mehr zum günstigeren Studierendentarif versichert sein können. Das liegt daran, dass die Altersgrenze von 30 Jahren gesetzlich festgelegt ist, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Studierende über 30 nicht mehr zur „typischen“ Erstausbildung gehören und finanziell leistungsfähiger sind. Steigt die Bezugsgröße, trifft das vor allem über-30-Studierende, weil sie meist nicht mehr in den günstigen Studierendentarif dürfen, sondern freiwillig versichert sind.

Für ausführlichere Informationen, fragt Ihr am besten bei Eurer Krankenkasse nach.

Vom High zum Bye

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf hervorgebracht, der vorsieht, dass die Rezepte von medizinischem Cannabis nur noch nach persönlicher Absprache mit einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt werden dürfen. Die Importe von medizinischem Cannabis seien durch Online-Versandanbieter und die Ausstellung privater Rezepte laut der Bundesärztekammer deutlich gestiegen.

Für minderjährige Lachgaskonsument:innen hat es sich voraussichtlich ab April ausgelacht. Die Abgabe von Lachgas soll verboten und der wachsende Missbrauch eingedämmt werden.

Eine ausführliche Liste an Themen, die die Bundesregierung angeht oder angehen will, findet Ihr unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche-neuregelungen-januar-2026-2399838.

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