Finanzierung. Deshalb sei das verfassungsrechtliche Teilhaberecht auf gleichberechtigten Zugang zu Ausbildungsangeboten nicht gegeben.
In der letzten Ausgabe berichteten wir über die Kampagne „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern“ (:bsz 1289). Nun erhielt die studentische Aktion, die eine grundlegende Reform des BAföG fordert, einen starken Wind in den Segeln. Denn in der vergangenen Woche, am Donnerstag, den 20. Mai, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass das BAföG in Teilen verfassung swidrig sei. Genauer gesagt betrifft das die Ermittlung der Bedarfssätze, die laut den Richter:innen zu niedrig seien und sich aus einem unzureichenden Berechnungsverfahren ermitteln. Geklagt hatte eine Studentin, deren Anwalt vor Gericht zeigen konnte, dass einige Bedarfssätze des BAföG unter den Berechnungsgrundlagen von Hartz IV liegen, welches rechtlich dem Existenzminimum nach dem Grundgesetz entspricht. „Im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen ist das BAföG nicht dynamisiert“ erklärt Sabine Giese, Sprecherin der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS). Somit wird BAföG nicht automatisch gemäß der steigenden Inflation angepasst. Änderungen an den Bedarfssätzen müssen deshalb regelmäßig durch den Bundestag beschlossen werden. Ein Verfahren, das sowohl zeitintensiv als auch unregelmäßig ist und wofür zunächst ein politischer Wille da sein muss. Das Verfahren wird nach dem Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Jonathan Dreusch vom freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), die die Kampagne „50 Jahre BAföG“ organisieren findet ebenfalls scharfe Worte: „Der Beschluss des BVerwGs bestätigt unsere Einschätzung, dass diese sogenannte Ausbildungsförderung – verfassungswidrig – nicht einmal das absolute Existenzminimum deckt.“ So habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) es versäumt, regelmäßige Berichte und Anpassungen abzuliefern. Für eine umfangreiche Änderung der Ausbildungsförderung ist das Urteil aus Leipzig jedoch nur ein Schritt. Denn Studierende, wie auch Studierendenwerke und die Hochschulrektorenkonferenz, fordern wesentlich weitreichendere Änderungen am Gesetz, die neben den Bedarfssätzen auch die Zugänglichkeit verbessern sollen.
:Stefan Moll
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