FInanzen. Studierende fragen sich, weshalb sie aktuell den vollen Betrag für das Semesterticket zahlen. Der VRR gibt nicht nach.
Mit dem kommenden Sommersemester läuft das bereits dritte Semester an, das unter der Corona-Pandemie leidet. Einher mit jedem Semesterstart geht aber auch die Leistung des Sozialbeitrags. Mehr als die Hälfte der im Sommersemester zu leistenden 336,50 Euro ergibt sich dabei aus dem Semesterticket, das diesmal 209,38 Euro kostet. Diesen Betrag erachten derzeit viele Studierende als ungerechtfertigt. Die Begründung: Aufgrund des Online-Semesters sowie der pandemiebedingt geringeren Bereitschaft, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, erfüllt das Ticket nicht seinen Zweck. Auch stellt das Ticket eine finanzielle Belastung für Studierende dar, die durch die Pandemie ihren Job verloren haben. Wenn sie nun den Semesterbeitrag nicht zahlen können, müssen sie Exmatrikulationen fürchten.
Das Semesterticket besteht aus dem VRR-Verbundsticket (151,98 Euro) sowie dem NRW-Ticket (57,40 Euro). In diesem Semester ist der Preis für das NRW-Ticket um einen Euro gestiegen. Bis zum Sommersemester 2023 soll dieses zusätzlich schrittartig auf 61,50 Euro ansteigen. Den Studierendenvertretungen, die die Vertragspartner des VRR sind, sind dabei die Hände gebunden. Denn die Verträge sehen keine Senkungen der Beiträge vor, sollte das Angebot nur begrenzt nutzbar sein. Auch seien diesbezüglich laut VRR keine Verhandlungen geplant. Der VRR hält währenddessen an der Erhebung der Beiträge fest. „Aufgrund der Gebührenordnung/Solidarprinzips kann es keine ‚Härtefallregelung‘ geben und auch VRR-weite Regelung über Rückzahlungen sind nicht im Gespräch“ erklärte Pressesprecher Dino Niemann auf Anfrage. „Der pauschale, sehr günstige Preis je Semester kann nur durch die solidarische Abnahme des Tickets gewährleistet werden.“ Bei den Verkehrsbetrieben fallen zudem weiterhin Fixkosten für Personal und Infrastruktur an.
Für Studierende, die nicht in der Lage sind, den Sozialbeitrag zu leisten, bietet der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) eine Sozialbeitragsübernahme an. Die Frist für die Antragsstellung ist der 26. Februar. Weitere Infos findet Ihr unter asta-bochum.de/sozialberatung.
:Stefan Moll
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