Bild: Symbolbild, Polizei vermehrt in der Kritik Bild:bena

„Clans“ und die Polizei

Seit Jahren geht die Polizei verstärkt gegen kriminelle Großfamilien vor allem in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Bremen vor. Ihre Vorgehensweise sieht sich dabei mit Rassismusvorwürfen konfrontiert. 

Als sogenannten „Clan“ definiert das BKA ethnisch abgeschottete Subkulturen, die in der Regel patriarchalisch-hierarchisch organisiert sind und einer eigenen Werteordnung folgen. Die angeblich kriminellen Großfamilien stammen meist aus dem arabischen Kulturkreis. Hier hört jedoch schon eine einheitliche Definition der „Clankriminalität“ auf. Die vier Bundesländer, die von diesem Problem betroffen sein sollen, NRW, Berlin, Bremen und Niedersachsen, haben eigene Maßstäbe, wie Täter:innen und kriminelle Aktivitäten eingeordnet werden. So wird sich in Bremen nur auf einen kleinen Teil der beteiligten Familienmitglieder konzentriert, in Niedersachsen hingegen reicht schon der gleiche Nachnahme, um in Verbindung mit kriminellen Familien gebracht zu werden. In der Kritik steht hierbei vor allem, dass in der Ermittlungsarbeit und Erfassung von Straftaten auf Herkunft und Familienname geachtet wird. Eine solche Sippenhaft, die sich auf die ethnische Zugehörigkeit konzentriert, sollte in Deutschland, vor allem in Anbetracht der eigenen Geschichte, eigentlich Skandal und Unmöglichkeit sein, sie ist jedoch leider Alltag. Häufig mischt sich in die Betrachtung von Experten auch eine Art Muslimfeindlichkeit hinein, denn es werden kriminelle Aktivitäten in Verbindung mit der islamisch-arabischen Herkunft von Straftätern gesetzt. 

Durch die unterschiedlichen Maßstäbe der verschiedenen Polizeibehörden der Länder ist auch nicht wirklich klar, wie groß das Problem tatsächlich ist. Außerdem erschwert sich so auch eine Zusammenarbeit der Polizei auf Bundesebene. In der Rhetorik der Polizei finden sich häufig subjektive Äußerungen über „Respektlosigkeit“ gegenüber den Beamt:innen sowie das Gefühl, die Mitglieder von angeblichen Clans glauben, „die Straße“ würde ihnen gehören. Durch die Konzentration von Namen und Herkunft von Straftäter:innen werden die Statistiken zur „Clankrimininalität“ aufgebläht. So reicht es schon, wenn ein 15-jähriger mit dem falschen Namen eine Kleinigkeit klaut, schon landet er im Register zur „Clankriminalität“. Auch Autokorsos von Hochzeiten, die von der Polizei angehalten werden, weil sie sich teilweise nicht an die Regeln des Straßenverkehrs gehalten haben, ohne dass sich dabei jemand verletzt hat, werden darin aufgenommen. 

 

Meinung. 

Während Rechtsextreme seit Jahren unbemerkt Waffen horten oder untertauchen können und nie gefunden werden, scheint sich die Polizei sehr auf die sogenannten „Clans“ zu konzentrieren, um das Gefühl von Sicherheit zu suggerieren. 
Der NSU konnte jahrelang mordend durch Deutschland ziehen. Waffen verschwinden und werden von Rechten in Lagern versteckt, während sie sich auf den „Tag X“ vorbereiten. Nazis, die mit Haftbefehl gesucht werden, können untertauchen, ohne je wieder gefunden zu werden. Hier ist die deutsche Polizei scheinbar machtlos. Hast du jedoch den falschen Namen oder stehst in Verbindung zu angeblich kriminellen Großfamilien, schon bist du im Fadenkreuz der Beamten. Während in den letzten Monaten immer wieder abgestritten wurde, dass die deutsche Polizei ein Rassismusproblem hat, gibt es kein besseres Beispiel für den systemischen Rassismus bei den Behörden als die Vorgehensweise gegen diese „Clans“. Vor allem NRW-Innenminister Herbert Reul schmeißt sich immer in die Action, wenn es mal wieder darum geht, Shisha-Bars zu durchsuchen und dabei höchstens mal unversteuerten Tabak zu finden. Dabei hat die Polizei auch oft das Gefühl, Mitglieder von angeblich kriminellen Großfamilien würden protzen, hätten keinen Respekt vor der Polizei und das Gefühl, die Straße würde ihnen gehören. Anstatt sich eitel an solchen Kleinigkeiten hochzuziehen, sollte etwas gegen tatsächliche Bedrohungen getan werden. Man hat das Gefühl, es fehlt der Wille.                             

:Philipp Kubu

 

Eins, zwei Polizei

Im Juli hatte der Heimatminister eine Studie zu Rassismus bei der Polizei sowie „Racial Profiling“, die auf Anraten der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz  (ECRI) initiiert werden sollte, abgesagt. 

Die Polizei, dein Freund und Helfer. Doch auf welcher Seite steht sie momentan? Bis zum 20. August konnte eine Petition beim Bundestag unterzeichnet werden, damit das Thema im Petitionsausschuss behandelt werden könne. Denn nicht erst seit der Black-Lives-Matter-Bewegung hat die Polizei damit zu kämpfen, dass sie Menschen mit Migrationshintergrund anders behandeln würde als Menschen ohne. Die Polizei und Herr Seehofer sprechen davon, dass eine Studie nicht nötig sei, da „Racial Profiling“ verboten ist. Dennoch gibt es für solche Fälle keine Sanktionen. 

Rechtsanwalt Blaise Francis El Mourabit stellt auf einer Kundgebung in Köln klar, dass Reglungen eingeführt werden sollten, dass Diskriminierungen auch sanktioniert werden können in Form von Bußgeldern zum Beispiel. Ebenso dürfe die Polizei ihre Bodycams nicht ausschalten können, wenn sie in Grundrechte eingreifen, denn dies ist aktuell machbar. Dies erschwert die Kontrollierbarkeit der Polizei. Vielmehr noch sei es so, dass einige Polizisten nicht ihren Namen oder die richtige Dienstnummer mitteilen, sodass eine Beschwerde erschwert wird und er als Anwalt nicht arbeiten könne. Eine Kennzeichnungspflicht sei deswegen von Nöten und wird auch vom Bundesverwaltungsgericht datenschutzrechtlich als vereinbar anerkannt. Doch das Wichtigste ist seiner Meinung nach, dass es immens wichtig sei, eine unabhängige Stelle, die gegen Ermittlungen von Polizeibeamt:innen zuständig ist, einzuführen. Er führt an: „Solche Ermittlungen sind nicht neutral. Denn dort ermittelt Polizei gegen Polizei. Kollege gegen Kollege.“ Das Bundesamt für Statistik gibt seiner These recht, denn  aus einer Studie aus dem Jahre 2018 wurden rund 2100 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten und Polizeigewalt gab und nur  zwei Prozent dieser auch tatsächlich angeklagt wurden. Dies zeige noch verschärft, dass nicht Objektiv ermittelt würde und solche verfahren im Regelfall mit einer Einstellung enden würden.
Ob nun am Bahnhof von der Bundespolizei oder mit dem Erstarken des NSU 2.0 mithilfe der Polizei indem sie Daten von Personen weitergibt, es ist Zeit für eine Änderung.         

 

Meinung.

 

Das Problem ist allseits bekannt und nichts Neues. Jeden Tag, werden am Bahnhof dieselben Leute kontrolliert. Vor allem Schwarzafrikaner:innen und sogenannte „Nafris“ dürfen sich gerne mal ausweisen und einer „Routinekontrolle“ stellen. Wie viele Routinekontrollen mussten eine Australien-Lisa oder ein BWL-Justus eigentlich mitmachen? Wahrscheinlich wenige bis keine, zum Glück! Denn das Koks können sie getrost dabeihaben. Drogen nehmen ja nur „Andersausehende“ und kriminell sind solche Leute ja eh.

Wenn die Polizei also weniger Angst vor einer Bestätigung dieser Klischees hätte und viel mehr diese Studie als Entlastung sehen würde, dann könne man getrost im Nachhinein von einer gefühlten Wahrheit sprechen. Doch dieses „Nö lass mal sowas ist ja verboten so zu denken“ macht Euch nur verdächtiger und spricht eher dafür, dass die Polizei eher etwas zu verheimlichen hat als zu helfen. Zudem kommt hinzu, dass die Polizei sich nicht rühmlich damit gemacht hat, dass Mitarbeiter:innen persönliche Daten an die NSU 2.0 weitergeleitet haben und eine vernünftige Aufklärung verpasst hat.     

:Abena Appiah

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