Bild: Die Soforthilfe kann seit einer Woche beantragt werden: Studis, deren Jobs aufgrund von Covis-19 weggefallen sind, können bis zu 599 Euro Zuschuss bekommen. , Alle Studis so: „Hilfe, hilfe!“ Bild:ken

Finanzen. Studierende der Hochschulen und FHs können seit dem 16. Juni die Soforthilfe für Studierende beantragen. Doch der Erhalt der maximal 500 Euro monatlich ist an Bedingungen geknüpft.

Viele Studis haben coronabedingt ihren Job verloren oder ihre Einnahmen sind stark zurückgegangen. Typische Studi-Jobs in der Gastronomie wie beispielsweise Kellnern sind derzeit wieder möglich, aber waren es lange nicht. Für allein oder in WGs lebende Studierende ist das ein großes Problem, denn Fixkosten für Miete und Co. müssen gezahlt werden. Dafür wurde eine Soforthilfe geschaffen, die mit bis zu 500 Euro monatlichem Zuschuss helfen soll. Der Online-Antrag für die Überbrückungshilfe ist seit dem 16. Juni verfügbar. Die Bearbeitung der Anträge findet erst ab dem 25. Juni statt, da die Software erst dann freigeschaltet wird, erklärt das Akafö. „Viele Mitarbeiter:innen des AKAFÖ haben sich spontan freiwillig gemeldet, damit die Studierendenso schnell wie möglich ihre Auszahlung erhalten.“ Außerdem kritisiert das Akafö: „Die jetzige Regelung kommt sehr spät, ist möglicherweise nicht ausreichendund mit sehr viel Aufwand für alle Beteiligten verbunden, da die Studierendenwerke auf sich allein gestellt die Vorgaben des Ministeriums irgendwie organisatorisch umetzen müssen.“

  • Wir haben ein paar grundlegende Informationen zusammengestellt, aufgrund derer Ihr abschätzen könnt, ob der Antrag für Euch sinnig ist:
  • Aufgrund von Covis-19 hast Du Deinen Job verloren oder starke finanzielle Einbußen.
  • Die Überbrückungshilfe ist unabhängig von Darlehen, Stipendien und BAföG und kann trotzdem beantragt werden, wenn durch Co rona eine finanzielle Notlage entstanden ist. Der Zuschuss wird nicht auf das BAföG angerechnet.
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung dürfen nicht mehr als 500 Euro auf dem Konto sein.
  • Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Das Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich.
  • Der Antrag kann nur online auf überbrückungshilfe-studierende.de gestellt werden.
  • Der Antrag gilt nur für den Monat in dem er gestellt wird. Er kann aber für die Monate Juni, Juli und August gestellt werden.
  • Es gibt keine Altersgrenze, keine Auflagen zur Regelstudienzeit. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, auch nicht, wenn ein Job gefunden wird.
  • Auch für ein Fern- oder Zweitstudium (sofern es nicht berufsbegleitend ist) ist die Soforthilfe beantragbar.
  • Mehr zu diesem Thema in der kommenden Ausgabe!

 

Weitere Informationen, FAQs, und Hilfestellungen findet Ihr unter:

akafoe.de/ueberbrueckungshilfe 

tinyurl.com/dswsoforthilfeFAQ

Den Antrag für den Soforthilfe-Zuschuss findet Ihr hier: überbrückungshilfe-studierende.de

:Kendra Smielowski

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