Bild: Drittmittel von US-Verteidigungsministerium

Kommentar. Die Geldzuweisungen durch das Pentagon sind nicht der einzige Fall, der zeigt, dass die Forschungsmittelvergabe Probleme hat.

760.000 US-Dollar: So viel Drittmittel zur Forschung nahm die Ruhr-Universität von Seiten des US-Verteidigungsministeriums entgegen. Es ginge dabei um Grundlagenforschung, behaupten Wissenschaftler*innen häufig. Doch im ewigen Kampf um Forschungsgelder ignorieren Fakultäten und Universitäten, für welche Anwendungen die Forschung als Grundlage dient. Da hilft auch kein oberflächliches Bekenntnis zur Zivilklausel. Denn egal, ob die Forschung auch zivile Anwendungsfelder hat, diese sind für das Pentagon nicht relevant. Das ist selbst den Universitäten bekannt. Schließlich mussten die Förderungen erst durch eine Datenanalyse des Spiegels mithilfe von US-Haushaltsdaten offengelegt werden. Jede Universität wüsste, wenn sie den Ursprung der Fördermittel transparent kommunizieren würde, würden ihr nicht nur Abhängigkeitsverhältnisse zum US-Militär nachgesagt, sondern auch die Umgehung von Gesetzen. Solche PR-Desaster möchte man sich nicht geben. Dass von der schwarz-gelben Landesregierung keine starke Linie gegen das Annehmen von militärischen Förderungen zu erwarten ist, sollte bei der geplanten Abschaffung der Zivilklausel klar sein.

Die Situation wirft ein klares Licht auf die Problematik, wie hierzulande Forschung zustande kommt und wie sehr sich Universitäten an alle Geldgeber klammern, die ihnen Mittel zuweisen. Egal ob dies Unternehmen aus der Automobilindustrie sind, Energiekonzerne wie RWE, die nach dem Ende der Braunkohleverstromung weiterhin Wege finden wollen, Braunkohle abzubauen und daher in Forschung zur Kohlenstoffumwandlung mit der RUB zusammenarbeiten, oder eben der größte militärische Apparat der Welt. Erst im März entstand zudem das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft an der RUB, gefördert durch den  Verband der deutschen Automatenindustrie und der Firma Westlotto. Wissenschaftler*innen berufen sich in solchen Fällen auf ihre Neutralität und Autonomie. Doch Neutralität und Autonomie kann es nur geben, wo es eine Wahl gibt.                    

:Stefan Moll

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