Kommentar. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass die Ausweiskontrolle aufgrund der Hautfarbe eines Witteners rechtswidrig war.
Der mittlerweile 43-jährige Wittener, der nigerianische Wurzeln hat, aber in Witten geboren und aufgewachsen ist, ist im November 2013 vom Sport zum Bochumer Hauptbahnhof gegangen, damit er dort seine Freundin abholen kann. Die Polizei sah ihn, wie er mit übergezogener Kapuze in der Bahnhofhalle stand und fand dies verdächtig. Temperaturen im November sind jedoch nicht mit der amtierenden Hitzezeit zu vergleichen. Ein Mensch, der sich die Kapuze überzieht, muss nicht gleich Drogen verkaufen, ihm kann einfach kalt sein. Der Wittener wurde sichtlich diskriminiert und verklagte die Bochumer Polizei.
Eine Identitätsfeststellung in Bezug auf die Hautfarbe kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn die Polizei darlegen kann, dass beispielsweise Menschen mit dunkler Hautfarbe an gezielten Orten übermäßig häufig Straftaten begehen. Die Bochumer Polizei konnte allerdings keine entsprechenden Kriminalitätsstatistiken bei der Verhandlung vorlegen. Racial Profiling ist schlichtweg diskriminierend. So entschied das OVG zugunsten des Klägers.
Ich möchte nicht aussagen, dass die Bochumer Polizei im Allgemeinen alles verkehrt macht, denn als ich auf ihre Hilfe angewiesen war, haben sie in meinem Fall gute Arbeit geleistet. Was einigen vielleicht fehlt ist Empathie, denn pure Boshaftigkeit möchte ich auch nicht unterstellen. Ein entsprechendes Einfühlungsvermögen könnte den Polizist*innen nicht schaden und sollte während der Ausbildung und auch im angetretenen Dienst immer wieder geschult werden.
Vor einigen Jahren, als ich noch ein Teenie war, trug ich Dreads und sah punkig aus. Als ich an einem Tag aus der Stadt am Hauptbahnhof ankam, um nach Hause zu fahren, wurde ich von einem Polizisten angehalten. Dieser wollte meinen Ausweis sehen. Da ich noch keinen besaß, gab ich meinen Schülerausweis und bekam grundlos einen Platzverweis. „Punks dulde ich hier nicht“, reduzierte er mich auf mein Aussehen. Ich war wütend, doch zu unerfahren, wie ich mit solch einer diskriminierenden Aktion umgehen soll. Ich wurde lediglich aufgrund meines Erscheinungsbilds – das ich mir selbst aussuchen kann – „bestraft“. Schikane wegen etwas, was man sich nicht aussuchen kann, wie Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Hautfarbe wurde per Gesetz untersagt und ist strafbar.
Schikane geht weiter
Der Wittener ist Opfer des Racial Profilings geworden und statt seinen Mut zur Anklage gut zu heißen, häufen sich nach dem Urteil in den sozialen Medien rassistische Kommentare: „armes Deutschland“, „unfassbar dieses Urteil! Mit welchem Recht kann dieser Mann klagen“ oder „ist es wirklich so schlimm, den Ausweis zu zeigen?“ und gehören noch zu den harmloseren und spielen die Diskriminierung herunter. Racial Profiling ist inakzeptabel und sollte keinen Platz, weder in Bochum noch woanders auf der Welt, haben. Was diese Trolle nicht bedenken: Der Großteil der registrierten Eigentumsdelikte am Hauptbahnhof wird von Deutschen ohne Migrationshintergrund begangen. Daher mein Vorschlag an die Polizei in Bochum: Da überwiegend Deutsche ohne Migrationshintergrund Eigentumsdelikte begehen und es nicht so schlimm sei, auf ethnische Zugehörigkeit reduziert zu werden und grundlos den Ausweis zu zeigen, sollte eine Personenkontrolle bei mitteleuropäischen Männern durchgeführt werden.
:Katharina Cygan
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