Bild: Ist verärgert: Der Vorsitzende des Wuppertaler AStA Markus Wessels., Wahlmanipulation wird nicht geahndet Bild: AStA Wuppertal

Recht. Im Rahmen der letztjährigen Wahl des StuPa in Wuppertal kam es zu Wahlmanipulation. Die Ermittlungen wurden nun fallen gelassen. 

Einen Angriff auf die demokratische Verfasstheit der Studierendenschaft sieht Katrin Lögering, Koordinatorin des Landes-ASten-Treffen (LAT) NRW darin. Nach Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der StuPa-Wahl im vergangenen Jahr an der Bergischen Universität Wuppertal hat der damalige AStA Anzeige bei der Polizei Wuppertal erstattet. Nun wurde die Anklage vonseiten der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Grund: Laut § 108d StGB gelte der Tatbestand der Wahlfälschung nur „für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den Ländern, in kommunalen Gebietskörperschaften sowie für Urwahlen in der Sozialversicherung“, dies träfe für die Staatsanwaltschaft nicht auf die StuPa-Wahl zu. 

Angriff auf Selbstverwaltung

Im Januar 2016 sind 245 nicht registrierte Stimmen in den Wuppertaler Wahlurnen aufgetaucht. Da dies 16 Prozent der abgegebenen Stimmen ausmachte, entschied man sich für teilweise Neuwahlen an zwei von drei Urnen sowie zur Anzeige, die im Juni erfolgte. Der aktuelle AStA-Vorsitzende Markus Wessels kritisiert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, da „durch diese Rechtslücke die demokratische Verfasstheit an den Universitäten gefährdet“ sei. „Hierher kommt auch unsere aktuelle Forderung nach einer Überarbeitung der Gesetzeslage. Der einfachste Weg ist wohl – ähnlich wie im Betriebsverfassungsgesetz für Betriebsratswahlen – in das Hochschulgesetz einen Passus einzupflegen, in dem eine Strafe für die Wahlmanipulation vorgesehen wird.“ LAT-Koordinatorin Lögering sieht zudem studentische Arbeit gefährdet: „Mit der Straffreiheit von Wahlmanipulationen wird die Grundlage jeglicher Arbeit studentischer Selbstverwaltung unterminiert.“ Deswegen fordern der Wuppertaler AStA, wie auch das LAT NRW, im Rahmen der derzeitigen Novellierung des Hochschulrechtes in Nordrhein-Westfalen eine dringende Aufarbeitung dieser Rechtslücke.              

    :Andrea Lorenz

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