Na, wie oft lagt Ihr bis jetzt beim Tippen richtig? Solltet Ihr immer noch mehr Fragezeichen als Ausrufezeichen im Kopf haben, helfen wir Euch gerne weiter. Hier findet Ihr weitere Begriffe, um bei dem Bundestagschaos den Überblick zu behalten.
L wie…
Landesliste: Das ist eine Liste mit Kandidat:innen einer Partei für die anstehende Wahl.
Landesparlament: Das ist ein Sammelbegriff für die Parlamente der Bundesländer Deutschlands, welche auch als Volksvertretung ebendieser gehandhabt werden.
Landtag: Gemeint ist hier das Parlament in einem Bundesland, was von den jeweiligen Bürger:innen gewählt wird.
Legislaturperiode: Oder auch Wahlperiode genannt, hat sie normalerweise eine Dauer von vier Jahren. Sie setzt ein, sobald ein neuer Bundestag ins Leben gerufen wird und endet normalerweise, wenn sich ein neuer Bundestag zusammenstellt. Durch z.B. vorgezogene Neuwahlen kann die Wahlperiode frühzeitig aufgelöst bzw. verkürzt werden.
M wie…
Mandat: Bezeichnet das Amt und die Aufgabe der Parlamentarier. Das Mandat kann z.B. frei sein, wodurch die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und nicht nach den Vorgaben bestimmter Gruppen richten müssen.
Mandatsverteilung: Bei der Mandatsverteilung wird beschlossen, wie viele Sitze einer Partei im Parlament zustehen – das geschieht über ein Divisorverfahren. Die Anzahl der Mandate kann sich von Legislaturperiode zu Legislaturperiode unterscheiden.
Minister:innen: Die Bundesminister:innen sind Teil der Bundesregierung und haben je nach Klassifizierung verschiedene Aufgabenbereiche, um die sie sich kümmern. Sie werden von dem/der Kanzler:in vorgeschlagen und von dem/der Bundespräsident:in ernannt.
Mehrheit: Es gibt die absolute, relative und einfache Mehrheit. Die Mehrheit sagt im Bundestag darüber aus, wie das Verhältnis der Abstimmung aussieht.
Will eine Partei alleine regieren, braucht sie die absolute Mehrheit der Stimmen.
N wie…
Nachrücker:innen: So werden praktisch die Abgeordneten bezeichnet, die von der Ersatzbank ins Amt rücken, wenn ein/e andere/r Abgeordneter ausscheidet.
O wie…
Opposition: Sie setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die nicht zu der regierenden Koalition oder einer Fraktion gehören. Die Opposition ist oft anderer Meinung und hat die Aufgabe, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren und Lösungsvorschläge oder Gegenvorschläge für Gesetze zu liefern. Sie ist sozusagen der kleine Kontrollfreak der Bundesregierung und wichtig, um das Gleichgewicht zu halten.
P wie…
Parlament: Das Parlament sammelt Vertreter:innen eines Volkes unter sich. Es berät über wichtige Frage- und Problemstellungen und übernimmt die Entscheidungsfindung. Es stellt außerdem Gesetze für den Staat und ist somit die gesetzgebende Gewalt (Legislative).
Parteien: Das sind Vereinigungen von Bürger:innen, die auf die Politik Einfluss nehmen wollen, indem sie sich am Bundestag oder an einem Landtag beteiligen. Sie beeinflussen die politische Entwicklung in Parlament und Regierung. Dafür können sie sich eigene Ziele setzen und ein Parteiprogramm entwerfen.
S wie…
Sitzverteilung im Parlament: Sie richtet sich nach dem Anteil an abgegebenen Zweitstimmen.
Stimmzettel: Das ist das Ding mit den zwei Spalten, was Ihr beim Wählen in die Hand gedrückt bekommt.
U wie…
Überhangmandat: Entsteht, wenn eine Partei mehr Erststimmen sammelt als ihr nach dem Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen würde. Da gewonnene Direktmandate behalten werden, entstehen so zusätzliche Sitze und es kommt zu einem Überhangmandat.
V wie…
Vertrauensfrage: Mit dieser Frage kann der/die Bundeskanzler:in erfragen, ob seine/ihre Politik von der Mehrheit des Bundestags unterstützt wird. Ist das nicht der Fall, kann der Bundestag aufgelöst werden und es kommt zu Neuwahlen.
Vorgezogene Neuwahlen: Es wird neu gewählt! Das muss allerdings besondere Gründe haben. Generell läuft die Neuwahl aber wie eine normale Bundestagswahl ab – mit dem Unterschied, dass sie eben früher stattfindet als ursprünglich festgelegt.
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 kam es bereits dreimal zu einer gescheiterten Vertrauensfrage, auf die vorgezogene Neuwahlen folgten.
W wie…
Wahlen: Wählen ist ein Grundrecht der Bürger:innen Deutschlands. Wahlen sind somit ein Teil der Demokratie und geben dem Volk die Möglichkeit, zu bestimmen, wer etwas in der Politik zu sagen hat. Durch Wahlen kann das Volk seine Staatsgewalt ausüben.
Wahlgeheimnis: Steht einerseits für die Freiheit der Wahl und soll die Wähler:innen vor Beeinflussung bei der Stimmenabgabe schützen. Mit diesem Grundsatz soll sichergestellt werden, dass niemand von Deiner Wahl erfährt.
Z wie…
Zweitstimme: Die setzt Du auf der rechten Stimmzettelhälfte. Sie ist für die Sitzverteilung ausschlaggebend (bei Europawahl nur eine Stimme); nach der Zahl der Zweitstimmen im Bundesgebiet bzw. in den Ländern wird die Zahl der Sitze für die Parteien bestimmt. Die Zweitstimme entscheidet also darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist.
:Alina Nougmanov
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