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Nächste Woche steht die Bundestagswahl an und Ihr wollt nochmal Euer Wissen auf die Probe stellen? Vielleicht braucht Ihr aber auch einfach ein kleines Fresh-Up, weil sich die ganzen politischen Begriffe in Eurem Kopf zu einem einzigen Wortsalat zusammengemixt haben. Wir haben für Euch eine kleine Übersicht inklusive Wörterbuch-Vibes zusammengestellt, damit Ihr bestens auf den 23. Februar vorbereitet seid.

A wie…

Abgeordnete: Der Bundestag setzt sich laut Gesetz aus 598 Abgeordneten zusammen. Wenn eine Person ins Parlament gewählt wird, wird sie zum Abgeordneten und damit zum Volksvertreter. Abgeordnete vertreten Bürger:innen auf bestimmte Zeit (ca. vier bis fünf Jahre).

Ausgleichsmandat: Das ist eine Möglichkeit für andere Parteien, weitere Abgeordnete ins Parlament zu schicken, damit das Ergebnis den Wähler:innen entspricht.

B wie…

Briefwahl: Mit der Briefwahl haben Bürger:innen die Chance, auf postalischem Wege zu wählen. Eine Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss allerdings beantragt werden. Diesen Antrag kann man auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden.

Bundesgerichte: Oder die Judikative ist ein selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes. Seine Entscheidungen sind für alle Staatsorgane bindend. Zu den Obersten Gerichtshöfen zählen der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht.

Bundesregierung: Wird auch Exekutive oder Bundeskabinett genannt. Sie besteht aus dem Bundeskanzler (aktuell Olaf Scholz) und den verschiedenen Minister:innen (z.B. für Gesundheit oder Wirtschaft und Klimaschutz) sowie ihren Bundesministerien. Die Bundesregierung bereitet die Entscheidungen des Bundestags vor und setzt diese um.

Bundespräsident:in: Diese:r vertritt den Staat nach außen, wobei er/sie jedoch keine politischen Entscheidungsbefugnisse hat. Als Staatsoberhaupt überprüft er/sie Gesetzesbeschlüsse und bestimmt, ob Bundesgesetze rechtskräftig sind oder nicht.

Bundestag: Er beschreibt die Gesamtheit der gewählten Abgeordneten und ist die einzige Institution auf Bundesebene, deren Mitglieder direkt vom Volk gewählt werden. Der Bundestag ist für die Gesetzesgebung und Kontrolle der Bundesregierung verantwortlich, er entscheidet aber auch über Fragen der Bürger:innen. Er wählt außerdem den/die Bundeskanzler:in.

Bundestagswahl: Wie schon der Name sagt, wird hier vom Volk der Bundestag gewählt. Die Wahl folgt demokratischen Grundregeln und gilt als „allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim“. Am 23. Februar wählen wir den 21. Bundestag.

D wie…
Demokratie: Darunter versteht man eine Staatsform, in der die politische Macht vom Volk ausgeht. Entscheidungen werden entweder direkt (direkte Demokratie) oder durch gewählte Vertreter (repräsentative Demokratie) getroffen. Zu den wesentlichen Merkmalen gehören unter anderem freie Wahlen, Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte.

Divisorverfahren: Ist eine mathematische Methode zur Bestimmung der Sitzverteilung im Parlament. Es sorgt dafür, dass Mandate proportional zu den Stimmen einer Partei vergeben werden.

E wie…

Elefantenrunde: Nein, das hat nichts mit echten Elefanten zu tun. Gemeint ist die „Generalaussprache zur Politik der Bundesregierung“, also eine Diskussionsrunde am Abend der Wahlen, bei denen sich die Politiker:innen im Fernsehen den Fragen von Journalist:innen stellen. Bei den Bundestagswahlen sind es vor allem Spitzenkandidat:innen sowie Parteivorsitzende.

Enthaltung: Möchte man nicht wählen, kann man sich enthalten. Das macht man, indem man nicht zur Wahl geht. Gibt man stattdessen einen leeren Stimmzettel ab, gelten Erst- und Zweitstimme als ungültig.
Auch wer sich enthält, hat Einfluss auf die Prozente der Parteien.

Erststimme: Mit der Erststimme wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin für das Direktmandat. Gewählt wird am Ende der- oder diejenige mit den meisten Erststimmen.

F wie…

Fraktion: Abgeordnete aus einer Partei oder die Abgeordneten mit den gleichen Zielen bilden oft eine Fraktion und schließen sich zusammen (meistens nach einer Wahl). Die Mitglieder arbeiten dann zusammen, um ihre gemeinsamen Ziele umzusetzen. Zur Bildung einer Fraktion müssen sich mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags zusammenschließen.

Fraktionslosigkeit: Das bezeichnet den Zustand von Abgeordneten, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören. Ihre Rechte sind im Vergleich zu den Fraktionen eingeschränkt.

Fünf-Prozent-Hürde: Hierbei handelt es sich um eine Sperrklausel für die Wahlen zum Bundestag. Eine Partei muss demnach im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung im Bundestag beteiligt zu sein und ins Parlament einziehen zu können.

K wie…

Kanzler:in: Er/sie geht als Regierungschef:in aus der Kanzlerwahl hervor, die von den Abgeordneten nach der Bundestagswahl stattfindet. Die Aufgaben sind vielseitig. Der/die Kanzler:in schlägt zum Beispiel dem/der Bundespräsident:in Ministerkandidaten vor und leitet die Regierung.

Koalition: Hiermit wird eine Zusammenarbeit auf Zeit zwischen zwei oder mehreren Fraktionen bezeichnet, unter anderem, um mehr Stimmen zu haben und regieren zu können. So zum Beispiel auch die ehemalige Ampelkoalition (Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen).

:Alina Nougmanov


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