Der Semesterbeitrag ist fällig! Wie sich dieser eigentlich zusammensetzt, erfahrt Ihr hier.
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2022 ist angelaufen. Bis zum 25.02.2022 habt Ihr noch Zeit, um den Sozialbeitrag in Höhe von 341,08 Euro zu bezahlen und damit nicht nur Studierende:r der Ruhr-Universität Bochum zu bleiben, sondern auch weiterhin die Vorteile zu nutzen, die für Euch im Sozialbeitrag enthalten sind. Ihr wollt wissen, wohin Euer Geld eigentlich fließt? Wir informieren Euch gerne! Den meisten Studierenden ist lediglich bekannt, dass der größte Geldanteil in das Semesterticket geht: 213,96 Euro kostete der Bahnspaß. Das wirkt zwar zunächst teuer, ist aber im Vergleich zu anderen VRR-Angeboten günstig. Der Preis wird vom Allgmeinen Studierendenausschuss (AStA) mit den zuständigen Verkehrsbetrieben ausgehandelt. Das Semesterticket ist so günstig, weil es auf dem Solidaritätsprinzip fußt: Alle Studierenden zahlen, ganz gleich, ob sie Bahn, Zug oder Bus fahren, oder nicht. Der Beitrag fürs Semesterticket ist der einzige, der im Vergleich zum letzten Semester gestiegen ist. Bei der Rückmeldung zum Wintersemester 2021/2022 betrug er noch 209,38 Euro, wodurch sich der Semesterbeitrag damals nur auf 336,50 Euro belief. Weiterhin setzt sich der Beitrag aus den Zahlungen an das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) und an den AStA zusammen. An das AKAFÖ gehen 110 Euro. Damit werden Wohnheime betrieben, günstige Preise in Cafeterien und Mensen angeboten sowie zahlreiche Service- und Beratungsleistungen, die Ihr auf der Website des AKAFÖ einsehen könnt: www.akafoe.de.
Der Anteil, der an den AStA geht, beträgt 17,12 Euro. Mit diesem werden studentische Initiativen unterstützt, Fachschaftsprojekte finanziert und Gehälter der Beschäftigen der Studierendenvertretung sowie Aufwandentschädigung an Referent:innen gezahlt. Darüber hinaus ist mit 1,50 Euro der Beitrag für den Fahrradverleih Nextbike enthalten. Falls Ihr darüber noch nicht Bescheid wisst, könnt Ihr Euch hier informieren: asta-bochum.de/metropolradruhr.
Aus diesen drei Bereichen setzt sich der Sozialbeitrag zusammen. Er ist in jedem Semester zu zahlen. Selbst, in einem Urlaubssemester, wobei er in diesem Fall reduziert ausfallen kann.
Denkt daran, den diesmaligen Semesterbeitrag pünktlich und innerhalb der Frist zu bezahlen! Für die Erstsemester: Das geht ganz einfach über eCampus. Dort könnt Ihr unter „Finanzen“ den Unterpunkt „Hinweise zur Zahlung des Sozialbeitrags“ öffnen und alle nötigen Informationen einsehen. Es sollte zwar nicht vorkommen, dass Ihr aus Versehen zu viel überweist, doch wenn dieses Szenario eintreten sollte, findet Ihr hier das Antragsformular auf Rückerstattung: studium.ruhr-uni-bochum.de/sites/studium.ruhr-uni-bochum.de/files/2020-02/sepa_antrag_rueckerstattung.pdf
Falls Ihr Euch verspätet, müsst Ihr eine Gebühr von 10 Euro zuzahlen. Wenn Ihr den Beitrag nicht zahlt, werdet Ihr automatisch exmatrikuliert – Vorsicht jedoch: Dabei handelt es sich um eine Exmatrikulation von Amts wegen. Wollt Ihr Euch exmatrikulieren, solltet Ihr die Exmatrikulation offiziell einleiten und alle nötigen Schritte selbst in die Hand nehmen, um eine Exmatrikulationsbescheinigung zu erhalten. Informationen dazu findet Ihr unter: tinyurl.com/7fdxzk2m.
:Rebecca Voeste
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