Bild: Sybolbild, Versprechen für Sicherheiten Bild: CC0

Alle 14 hessischen, staatlichen Hochschulen haben sich in einem Kodex darauf geeinigt, Grundsätze für eine bessere Beschäftigungsqualität aufrechtzuerhalten. 

Dieser sogenannte „Kodex für gute Arbeit“ wurde mit den Personalvertretungen und dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst vereinbart. Ursächlich haben sich CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, zur Sicherung und Verbesserung der Verhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau Vereinbarungen abzuschließen. Die Wissenschaftsministerin Angela Dorn gab dazu an: „Wir wollen allen klugen Köpfen gerechte Chancen geben, damit sie ihr Potential entfalten können. Dazu gehören auch gute Arbeitsbedingungen an Hochschulen.“ 

Der Hessische Hochschulpakt 2021-2025 gibt an, dass er ein verbreitertes und verlässlicheres finanzielles Fundament geben würde und damit die Möglichkeit für mehr Chancengleichheit und Mut – das gelte auch für die Beschäftigung. Dafür gibt es im Umkehrschluss von den Hochschulen die Verpflichtung, die „Zahl der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches, künstlerisches und wissenschaftsnahes Personal auszubauen. Konkrete Zielzahlen dazu werden in den individuellen Zielvereinbarungen festgelegt.“ 

„Wenn im kommenden Jahr die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes des Bundes ansteht, sind wir in Hessen gut vorbereitet und können flexibel reagieren“, gibt Angela Dorn an. Das läge daran, dass Vereinbarungen über Bundesgesetze hinausgehen würden, diese ließen nämlich wenig Spielraum für gesetzliche Regelungen der Länder. Damit das alles rund läuft, braucht es ein auf Gegenseitigkeit beruhendes Vertrauen. Also soll den Hochschulen in ihrer Kompetenz vertraut werden, dass sie individuelle Regelungen kreieren und die Notwendigkeit anerkennen, einen verbindlichen Rahmen zu schaffen. 

Die Unis sehen darin auch eine Chance in ihrem Sinne. Professorin Tanja Brühl, die die Sprecherin der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien ist, sagt zum Kodex: „Unsere Attraktivität als Arbeitgeberin wird im nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Fachkräfte im Wissenschaftlichen und wissenschaftsnahen Bereich immer wichtiger.“ 

Im Kodex wird festgelegt, dass Personal, das hauptsächlich Daueraufgaben bearbeitet, auch unbefristet beschäftigt werden soll und gibt dazu konkrete Beispiele an in Wissenschaftsmanagement, Fachbereichsgeschäftsführung, Arbeitssicherheit, Tierschutz und so weiter. Kurzzeitverträge verstoßen gegen die Logik der Wissenschaft und befristete Verträge sollen mindestens verbindlich ein Jahr andauern. Und bei der Besetzung von unbefristeten sollten bisher befristete Personen bevorzugt werden. 

Für die noch jungen Wissenschaftler:innen, die beispielsweise eine Promotion anstreben, soll ein Vertrag mindestens so lange dauern, dass sie das Ziel der Promotion erreichen können. Also mindestens drei Jahre, sofern die Mittel dafür dauerhaft zur Verfügung stehen. Bei Promovierenden sollen generell Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Ein Drittel der Zeit soll für die eigenständige wissenschaftliche Qualifikation vorgesehen werden. 
Auch auf studentische Hilfskräfte wird eingegangen. SHK´s werden geregelt für mindestens zwei Semester angestellt und bekommen einen Mindestlohn von 12 Euro. Ab dem Wintersemester 22/23 gibt es vertraglichen Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzliche Pausenzeiten.  
Lehrbeauftragte sollen zumindest auf dem gleichen Niveau wie wissenschaftliche Mitarbeiter:innen vergütet werden. Dabei zählt nicht nur die reine Lehrzeit, sondern zusätzlich die Zeit für die Vor- und Nachbereitung. 

 

:Lukas Simon Quentin

 

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