Wohnen. Die Bundestagswahl entscheidet auch über hohe Mieten, die in vielen Großstädten ein Problem sind. Ein Vorschlag der Linken hätte Auswirkungen auf Bochum.
Bezahlbares Wohnen wird in vielen Großstädten zum Problem. In Bochum sind beispielsweise 52 Prozent der Miethaushalte überbelastet. Das heißt, dass nach Abzug von Steuern mehr als ein Drittel des monatlichen Einkommens für Mietkosten bezahlt wird. Diese hohen Kosten, verursacht durch Wohnungsknappheit und starke Mietpreiserhöhungen habe viele negativen Folgen, wie ein Sprecher vom Berliner Mietenstopp-Bündnis sagt: „Wir sehen die Wohnungslosen in der Stadt. Wir sehen die Obdachlosen in der Stadt. Wir alle kriegen ständig Mieterhöhungen. Oder wenn es in der WG nicht läuft, muss man diese Konflikte ständig mit sich rumtragen, weil man kann ja nicht mal ausziehen, weil die Wohnungen fehlen.“
Der Wahlsonntag des 26. September entscheidet dabei gleich über zwei prominente Initiativen, die zwar in Berlin starteten, aber sich auf das gesamte Land und auch das Ruhrgebiet auswirken können. Zum einen stimmen die Berliner:innen über die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen wie Deutsche Wohnen und Vonovia ab, zum anderen steht bundesweit der sogenannte Mietendeckel weiterhin auf dem Tisch. Denn als das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel im März kippte, nachdem der rot-rot-grüne Senat diesen im Januar 2020 beschloss, ließen die Richter:innen eine wichtige Tür offen. Denn der Mietendeckel sei nicht grundsätzlich verfassungswidrig, stattdessen habe das Land Berlin nicht die nötige Gesetzgebungskompetenz. Denn der Berliner Mietendeckel kollidierte mit der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse. Im Fall einer solchen konkurrierenden Gesetzgebung hat das Bundesrecht Vorrang. Dies schließt jedoch nicht aus, dass eine bestehende oder künftige Bundesregierung den Berliner Mietendeckel aufgreift und bundesweit anwendet.
Einen konkreten Plan hat bislang nur die Linke in einer mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung veröffentlichten Studie vorgeschlagen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehe man als „einen klaren Auftrag, eine gesetzliche Grundlage für einen bundesweiten Mietendeckel zu schaffen“, so die wohnungspolitische Sprecherin Caren Lay, ein solcher müsse „regional sehr unterschiedlich und differenziert sein“.
Dazu schlägt die Linke drei Marktkategorien vor: Ausgeglichene und angespannte Wohnungsmärkte sowie Wohnungsnotgebiete. In ausgeglichenen Märkten gelte die bisherige Kappungsgrenze von 20 Prozent oberhalb des Mietpreissiegels auf Neuvertragsmieten. In angespannten Märkten werde die maximale Mietpreiserhöhung in laufenden Verträgen an die Inflationsrate gekoppelt und die Gesamtmiete auf insgesamt 15 Prozent oberhalb des Mietpreisspiegels begrenzt. Neuvermietungen unterliegen einem Deckel von zehn Prozent. In Wohnungsnotgebieten dürften keine Mietpreiserhöhungen verhängt und bei Neuvermietungen keine Aufschläge beansprucht werden.
Bochum falle aktuell in die Kategorie des ausgeglichenen Wohnungsmarktes. Allerdings könnte sich dies ändern. Denn gleichzeitig schlägt die Studie vor, Bestandsmieten wieder in den Mietpreisspiegel einzubeziehen. Derzeit werden dafür nur die Neuabschlüsse der vergangenen sechs Jahre verwendet, was laut den Autoren eine selbstverstärkende Marktwirkung habe. Mit dieser neuen Berechnung ist es möglich, dass auch Bochum in die strengeren Kategorien rutscht.
Fraglich ist allerdings, wieviel Unterstützung der Vorstoß in einer rot-rot-grünen Koalition hätte. Sowohl die Grünen als auch die SPD äußern sich in ihren Wahlprogrammen für allgemeine Regulierungsmechanismen, gehen dabei allerdings nicht so weit, wie der Vorstoß. CDU, FDP und AfD stellen sich gegen eine Deckelungen und setzen stattdessen auf Neubau und Ausgleichszahlung wie Wohngeld.
:Stefan Moll
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