Bild: Die deutsche Geschichte hat viele düstere Kapitel – die wenigsten sind aufgearbeitet. , Nach mehr als 100 Jahren keine Gerechtigkeit Bild: lewy

Kommentar. Die Bundesrepublik gesteht den Völkermord an den Herero und Nama zögerlich ein – und will sich noch immer vor den Konsequenzen drücken.

Es war der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts: Zwischen 1904 und 1908 ging das Militär des deutschen Kaiserreichs als Reaktion auf Aufstände gegen die deutsche Kolonialpolitik im heutigen Namibia zur systematischen Vernichtungspolitik gegen die Volksgruppen der Herero und Nama über. „Innerhalb der deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen“, Frauen und Kinder treibe man in die Wüste oder werde auch sie erschießen. Das waren die Worte des verantwortlichen Generals Lothar von Trotha im Oktober 1904. Von bis zu mehr als 80.000 Toten ist heute die Rede, mehr als drei Viertel der Herero und etwa die Hälfte der Nama wurden ermordet. Sie wurden erschossen oder erschlagen, wo man sie antraf und starben an Hunger, Durst und Krankheiten in der Wüste und in den erstmals sogenannten Konzentrationslagern. Das Verbrechen wurde bis nach dem Zweiten Weltkrieg gerechtfertigt, danach totgeschwiegen. In der DDR wurde der Völkermord von deutscher Seite erstmals aufgearbeitet und eine Konsequenz bestand ganz praktisch in der Unterstützung der namibischen Befreiungsbewegung. In der Bundesrepublik dagegen, wo man das Apartheidsregime in Südafrika, Zimbabwe und Namibia bis zum Schluss unterstützte, steht dies letztlich bis heute aus.

Zwar findet sich das Thema seit längerem auf den deutschen Lehrplänen, das bedeutet jedoch zunächst nichts allzu Gutes: Auch ich hatte das Thema Herero und Nama im Schulunterricht. Da die Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus insgesamt äußerst dürftig war und sich an platten moralischen Fragen abarbeitete (etwa, ob Kolumbus Schuld am späteren Schicksal der Indigenen Amerikas war und dieses habe vorhersehen können – als ob es darum ginge), wirkte dieses Kapitel seltsam kontextlos und war, wie auch die Nazizeit, durchtränkt von ohnmächtigem schlechten Gewissen, statt fundierter Aufklärung, einer Auseinandersetzung mit strukturellen Gründen und der Ableitung vernünftiger Konsequenzen. Die Unterrichtslektion bestand darin, dass wir einen Brief von General von Trotha und einen des Grafen von Schlieffen lasen. Ersterer rechtfertigte die Vernichtung der Herero und Nama, letzterer warb stattdessen für „Milde“ und Schlug stattdessen deren Versklavung vor. Unserem Lehrer zufolge war es nun aus historisch-wissenschaftlicher Perspektive wichtig, zu begreifen, dass die Position des von Schlieffen im damaligen Kontext eine „fortschrittliche“ gewesen sei, was immerhin auf vehementen Protest von uns Schüler:innen stieß. Was wir damals natürlich noch nicht hatten ergänzen können: Es gab schon damals auch in Europa antikoloniale Kräfte, etwa in Form der noch mehr oder weniger revolutionären Sozialdemokratie (wenn diese sich auch in Deutschland bereits längst auf dem Weg in Richtung Reformismus, Sozialpartnerschaft und Kriegspolitik befand). Noch weniger natürlich die andere Perspektive: Quellen aus Perspektive der Herero und Nama gab es keine. Wir lernten sie nur als Opfer kennen, statt als Kämpfer:innen. Die Frage, ob sie denn nicht das Recht auf Aufstand und Widerstand hatten, kam überhaupt nicht auf. Denn nationale Befreiungskriege – wenn es nicht gerade um den nordamerikanischen Unabhängigkeitskrieg ging – standen natürlich genauso wenig auf dem Lehrplan wie das Abdriften der SPD von Revolution hin zu Klassenverrat und Weltkriegspolitik. 
2016 wurden die Massaker in Namibia von der Bundesregierung erstmals als Völkermord bezeichnet. Zuvor hatte man sich unter anderem mit Verweis, dass der Völkermord-Begriff erst 1951 geprägt wurde, dagegen verwehrt. Mit demselben Argument könnte man dann etwa auch die Shoa als Nicht-Genozid deklarieren. Wie bei anderen Staaten, bei deren Verbrechen man sich leichter bei der Einstufung als Völkermord tut, etwa der Türkei, geht es bei solchen Bezeichnungen nicht nur um Schuld und Image, sondern auch mögliche Reparationszahlungen. Nun spricht auch das Auswärtige Amt von einem Völkermord, allerdings nicht in einem juristischen, sondern im „historischen und moralischen Sinne“. Was das bedeutet, machte Außenminister Heiko Maas (SPD) deutlich: „Rechtliche Ansprüche auf Entschädigung lassen sich daraus nicht ableiten“. Das bedeutet auch, dass die Zahlungen von 1,1 Milliarden Euro über die nächsten 30 Jahre, die die Bundesregierung mit der Regierung Namibias ausgehandelt hat, als Trostpflaster die Schadensersatzforderungen, die von Hinterbliebenen und Nachkommen erhoben werden, unterlaufen sollen. Daher auch die Kritik von Herero- und Nama-Gruppen. Der Verein Berlin Postkolonial kritisiert die Vereinbarung als „PR-Coup“ und fordert stattdessen die Anerkennung des Völkermords im völkerrechtlichen Sinne und damit auch einklagbare Reparations-, statt freiwilligen Ablasszahlungen. Trotzdem sprechen viele Kommentator:innen von einem „historischen Meilenstein“: Insbesondere angesichts der Vehemenz, mit der die BRD die Verantwortung lange von sich gewiesen habe, sei dieses Abkommen, trotz seiner Fehler, ein Fortschritt. Da haben wir ihn wieder, den angeblichen „Fortschritt“ in seinem historischen Kontext.

:Leon Wystrychowski

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