Prüfungen. In der Prüfungsphase finden unterschiedliche Prüfungsformate Anwendung. Nun hat der DHV Empfehlungen ausgesprochen.
Nachdem wir in der vergangenen Ausgabe davon berichteten, dass an der RUB künftig eine Kamera- und Mikrofonpflicht für Online-Klausuren gilt (:bsz 1278), hat sich nun auch der Deutsche Hochschulverband am Anfang der Prüfungsphase zu den unterschiedlichen Mitteln der digitalen Prüfung geäußert. „Pandemiebedingt sind Online-Prüfungen derzeit oftmals die einzige Möglichkeit, um dem Prüfungsanspruch der Studierenden gerecht zu werden und negative Auswirkungen auf ihren weiteren Werdegang zu vermeiden“, sagte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen. Allerdings bedeute dies auch, dass Gesetzgeber:innen und Hochschulen Rechtssicherheit bei den Prüfungen schaffen müssen. Das heißt konkret, dass die Chancengleichheit bestehen bleiben soll und ein faires Verfahren eingesetzt wird, das Täuschungsversuche verhindert und bestraft. „Prüfungen bescheinigen die für die Aufnahme akademischer Berufe erforderlichen Kompetenzen und Leistungen“, so Kempen. Deshalb dürfen die Ansprüche der Online-Prüfungen nicht geringer sein und Täuschungsversuche nicht leichter sein als in regulären Semestern.
Die Frage ist dann: Mit welchen Prüfungsformaten wird diese Vergleichbarkeit am besten ermöglicht? Reine Online-Prüfungen, bei denen keine Hilfsmittel erlaubt sind und die an der RUB nun unter die Kamera- und Mikrofonpflicht fallen, seien dabei nicht die besten Lösungen, meint Kempen. Besser wären beispielsweise Hausarbeiten und online stattfindende mündliche Prüfungen, die den Prüfungsverhältnissen eines Präsenzsemesters am nächsten kommen. Auch rät der DHV-Präsident Fakultäten dazu, vermehrt die Möglichkeit von Open-Book-Prüfungen in Erwägung zu ziehen. „Open-Book-Prüfungen als Formate, bei denen die Prüflinge vorher festgelegte Hilfsmittel verwenden dürfen, weisen in die Zukunft: Zum einen werden sie dem Wesen einer universitären Prüfung gerechter, weil sie an Stelle der reinen Wissensabfrage auf Synthese- und Transferleistungen setzen. Zum anderen entziehen sie wenigstens partiell möglichen Täuschungsabsichten die Grundlage“, so Kempen.
:Stefan Moll
0 comments