Bild: Das beobachtende Auge: Kameras werden Pflicht in schriftlichen Online-Klausuren. , Regeln für Klausuren Bild: stem

Prüfungen. Das Semester geht in die heiße Phase und die Prüfungen rücken näher. Nun gab die RUB Regelungen über den Ablauf von digitalen Prüfungen bekannt.

Mit dem Anlauf der Klausurphase werden zunehmend die genauen Prüfungsrahmenbedingungen klar. Während erst Ende Januar deutlich bekannt gegeben wurde, dass an der RUB auf Präsenzklausuren in fast allen Fällen verzichtet werden soll und die Teilnahme an unausweichlichen Präsenzklausuren freiwillig ist, sind sich viele Studierende noch unklar über den Ablauf ihrer Klausuren. Nun gab die RUB Richtlinien bekannt, die die prüfungsrechtliche Gleichbehandlung bei einer höheren Täuschungsanfälligkeit regeln. So wird für schriftliche Online-Klausuren, die nicht als Open-Book Klausuren konzipiert sind, eine permanente Kamera- und Mikrofonpflicht gefordert. „Digitale Klausuraufsichten sind zulässig, d.h.  dass sich die teilnehmenden Studierenden während der gesamten Bearbeitungszeit der schriftlichen Online-Prüfung mit eingeschalteter Kamera und eingeschaltetem Mikrofon in einer Videokonferenz befinden“ heißt es in der Bekanntmachung. Zu Beginn der Klausuren sollen die Studierenden zudem ihre Identität mit ihrem Studierendenausweis oder einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigen. Allen Beteiligten ist die Videoaufzeichnung der Prüfung explizit untersagt. Auch ein sogenanntes Proctoring, also die Verwendung von Software, die beispielsweise die Augenbewegungen nachverfolgt oder Kontrolle über die Computer der Studierenden übernimmt, ist nicht zulässig.

Allerdings müssen Studierende sicherstellen, dass sie über die technischen Voraussetzungen verfügen, um an einer schriftlichen Online-Prüfung teilnehmen zu können. Dazu gehört ein PC, Notebook, Tablet oder Handy mit Kamera und Mikrofon. Von angepassten Prüfungszeiten beispielsweise aufgrund der schwierigeren Bearbeitung an Handys ist keine Rede. Auch ein „gemeinhin stabiler Internetzugang mit für die Videoübetragung ausreichender Übertragungskapazität“ wird vorausgesetzt. Sollte die Internetverbindung abbrechen, müssen Prüfende und Studierende dies protokollieren. Studierende müssen dabei einen Screenshot oder ein Foto mit Angabe von Zeit und Dauer der Unterbrechung machen.
Studierende müssen die Prüfung zudem in einem Raum, in dem sie alleine sind und der nur einen Zugang hat, leisten. Auch muss sichergestellt werden, dass während der Prüfung keine Störungen wie Anrufe oder Besuche stattfinden. Ein Rücktritt von den Klausuren soll bis zum Beginn folgenlos möglich sein.

Die Kamerapflichten betreffen Studierende in unterschiedlichem Maße. Denn während einige Studiengänge an schriftlichen Online-Prüfungen festhalten, setzen andere auf Open-Book Klausuren, die keinen Kontrollpflichten unterliegen. So beispielsweise eine Psychologie-Studentin, die in diesem Semester zwei Psychologie-Prüfungen und einen Sprachkurs ableistet. Eine Kamerapflicht kritisiert sie: „Eine Kamerapflicht fände ich sehr kritisch, da sie erstens einen starken Eingriff in die Privatsphäre bedeutet und zweitens Studierende, die nicht über die Hardwaremöglichkeiten verfügen, von vornherein von der Klausur ausschließt.“ Sollten solche Anforderungen dennoch gestellt werden, bliebe vielen Studierenden wie ihr jedoch kaum eine Wahl. „Obwohl ich absolut gegen eine Kamerapflicht bei Online-Klausuren bin, würde ich meine Klausuren wohl trotzdem schreiben. Sie nicht mitzuschreiben würde nämlich bedeuten, dass ich unter Umständen ein ganzes Jahr länger studieren müsste, in der bloßen Hoffnung, dass dann eventuell Präsenzklausuren stattfinden könnten. Das würde meine komplette Studienplanung durcheinanderwerfen“, berichtet die Studentin.

:Stefan Moll

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